• Lochner: Praktische Umsetzbarkeit der Frauenquote (mit Prof. Dr. Leonhard Knoll), in: Der Aufsichtsrat 2014, S. 6-7
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      Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

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      Aktuelle Veröffentlichungen aus unserer Kanzlei

      • W. Meilicke/Schödel: Gesellschafterdarlehen und Gesellschafterprivatkonten - illegale Bankgeschäfte?, in: Der Betrieb 2014, S. 285-292
      • Lochner: Zur Interessenabwägung im verschmelzungsrechtlichen Freigabeverfahren ("Reply"), Anmerkung zum Beschluss des OLG Hamm v. 11.11.2013, 8 AktG 1/13, in: EWiR 2014, S. 77-78
      • Lochner: Praktische Umsetzbarkeit der Frauenquote (mit Prof. Dr. Leonhard Knoll), in: Der Aufsichtsrat 2014, S. 6-7 (weiterlesen)

      W. Meilicke/Schödel befassen sich in Der Betrieb 2014, 285 ff. mit einer aktuellen Frage, die gegenwärtig zahlreiche mittelständische Unternehmen bewegt: Nach einem Merkblatt der BaFin stellen Gesellschafterdarlehen und Gesellschafter-Privatkonten bei Personengesellschaften in vielen Fällen erlaubnispflichtige Bankgeschäfte dar (§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG). Dies hätte drastische Konsequenzen und sorgt gegenwärtig bei zahlreichen Unternehmen der mittelständischen Realwirtschaft für erhebliche Verunsicherung. Der Beitrag legt dar, dass dem übermäßig weiten Geltungsanspruch des Bankaufsichtsrechts auch ohne Klarstellung des Gesetzgebers bereits durch eine sachgerechte Normauslegung begegnet werden kann.



      Lochner/Knoll beschäftigen sich in Der Aufsichtsrat 2014, S. 6 f. mit einer höchst umstrittenen Frage der aktienrechtlichen Reformdiskussion: Mit den Regelungen im Koalitionsvertrag sowie einem EU-Richtlinienentwurf hat die Diskussion um die Frauenquote in Aufsichtsräten einen neuen Höhepunkt erreicht. Der Beitrag beleuchtet mit Bezug auf ein Modell einen Aspekt, der zwar von Praktikern immer wieder angeschnitten, aber bislang von politischer Seite kaum gewürdigt wurde - die Frage der praktischen Umsetzbarkeit strikter fristgebundener Quoten.



      Dr. W. Meilicke
      Dr. D. Lochner
      S. Schödel

      In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 2/14

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