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Illner/Hoffmann: Regierungsentwurf zum ARUG II: Bußgeld- und Haftungsrisiken und Folgen für die Hauptversammlung, in: Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH) 2019, 81 ff.
Nachdem das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 11.10.2018 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) veröffentlicht hatte, folgte am 20.03.2019 der modifizierte Regierungsentwurf. Der Entwurf dient der Umsetzung der Änderungsrichtlinie (2. ARRL) zur Aktionärsrechterichtlinie. Er richtet sich in erster Linie an börsennotierte Aktiengesellschaften. Die Umsetzung muss bis zum 10.6.2019 erfolgen. Die 2. ARRL befasst sich im Wesentlichen mit vier Themenfeldern: (1) Mitwirkung und Einfluss von Aktionären auf die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat („Say on Pay“), (2) Geschäfte der Gesellschaft mit nahestehenden Unternehmen und Personen („Related Party Transactions“), (3) Identifizierung und Information der Aktionäre („Know your Shareholder“) und (4) Verbesserung der Transparenz bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern.
Der Beitrag befasst sich mit geplanten Neuregelungen zu Bußgeldtatbeständen im Kontext der vier Themenfelder. Zudem beleuchtet er Auswirkungen auf die Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat, mögliche Folgen für die Hauptversammlung und Risiken im Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung.
In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 3/19
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Aktuelle Veröffentlichungen aus unserer Kanzlei
- Lochner: Die Lösung von Konflikten im dreiköpfigen Aufsichtsrat, in: Der Aufsichtsrat 2014, S. 50-51