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Arbeitgeber aufgepasst: Mindestlohnerhöhung
Ab 1. Juli 2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn brutto 9,60 Euro pro Stunde.
Das Bundeskabinett hat bereits im Oktober 2020 die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Darin ist geregelt, dass der gesetzliche Mindestlohn in einem zweiten weiteren Schritt zum 1. Juli 2021 auf brutto 9,60 Euro angehoben wird. Weitere Erhöhungen sind zum 1. Januar 2022 auf brutto 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf brutto 10,45 Euro vorgesehen.
Wir erinnern an der Stelle daran, dass die Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns kein Kavaliersdelikt ist: Mindestlohnverstöße sind Ordnungswidrigkeiten, die gemäß Mindestlohngesetz (§ 21 MiLoG) mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro geahndet werden können. Geradezu zwangsläufig begehen Arbeitgeber, die den Mindestlohn unterschreiten, jedoch auch eine Straftat im Sinne des § 266a StGB. Denn sie führen zu geringe Sozialabgaben ab. Außerdem kann das Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 7/21
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