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BGH: Zwangseinziehung von GmbH-Anteilen bei privaten Beziehungskrisen
Die nahenden Weihnachtstage sollen dem Vernehmen nach gelegentlich - zweckwidrig - auch dazu genutzt werden, die Belastbarkeit der Beziehungen zum nächsten Umfeld auszuloten. Dies gibt Anlass zu dem Hinweis, dass ein GmbH-Gesellschafter, der zu einer Mitgesellschafterin persönliche Beziehungen unterhält und bei deren Scheitern Privates und Berufliches nicht trennt, sondern die Auseinandersetzung auch in die Gesellschaft hineinträgt, deswegen seinen Gesellschaftsanteil verlieren kann.In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 12/13
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