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Familienzuwachs kann zur Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses berechtigen
Grundsätzlich ist der Vermieter berechtigt, ein Wohnraummietverhältnis zu kündigen, wenn eine Überbelegung vorliegt. Dies gilt auch dann, wenn die Überbelegung durch eigene Kinder des Mieters entsteht. Dies hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 29.04.2015, Az.: 415 C 3152/15, bestätigt. Im entschiedenen Fall standen aufgrund von Familienzuwachs für eine vierköpfige Familie gerade einmal 4 m2 Wohnfläche in einem Einraumappartement zur Verfügung.
In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 4/16
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