Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

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    Gesellschafterdarlehen und Privatkonten bei Personengesellschaften - illegale Bankgeschäfte?

    Einige neuere Veröffentlichungen in der Fachliteratur haben den deutschen Mittelstand aufgeschreckt. Danach soll die nahezu allgegenwärtige Praxis der Privatkontenführung bei Personengesellschaften ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft darstellen. Gleiches gilt für die Annahme von Gesellschafterdarlehen. Ein Merkblatt der BaFin scheint diese Auffassung zu bestätigen. Für die betroffenen Gesellschaften hätte dies drastische Folgen.

    In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 11/13

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