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Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzuges in Kraft getreten
Am 28.07.2014 ist das "Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des erneuerbare-Energien-Gesetzes" in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr zu verbessern.
Hiernach sind Vereinbarungen, in denen sich Unternehmen oder die öffentliche Hand Zahlungsfristen oder Überprüfungs- oder Abnahmefristen einräumen lassen, künftig einer verstärkten Wirksamkeitskontrolle unterworfen, soweit die vereinbarten Fristen eine bestimmte Länge überschreiten.
Der Zinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB wurde von 8 % auf 9 % Punkte über dem Basiszinssatz angehoben. Zudem müssen säumige Schuldner, soweit es sich nicht um Verbraucher handelt, künftig eine Pauschale von 40,00 zahlen (§ 288 Abs. 5 und 6 BGB).
In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 7/14
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