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    Griechenland aktuell: Immobilienerwerb als Investition

    In der Krise ruft Griechenland nach Investoren. Das Interesse an günstigen Gelegenheiten für Investitionen ist deutlich gestiegen. Von besonderem Interesse ist der Immobilienerwerb. Die Immobilienpreise in Griechenland sind so niedrig wie schon lange nicht mehr. Es gibt zahlreiche Immobilien, vor allem gewerbliche, die zu einem Bruchteil des objektiven, an den Herstellungskosten orientierten Verkehrswertes derzeit zum Verkauf stehen. Hierzu zählen vor allem Hotel- oder Ferienanlagen. Was ist beim Immobilienerwerb zu beachten?



    Die Justizreform und die damit ab Januar 2016 einhergehende Vereinfachung von Zwangsversteigerungen sind kürzlich durch die Presse gegangen. Durch sie sollen Hemmnisse bei dem Erwerb von Immobilien in der Zwangsversteigerung beseitigt und Investitionen damit erleichtert werden. Aber bereits jetzt, vor Inkrafttreten der Reform, kann es finanziell von Interesse sein, eine Immobilie zu erwerben. Viele Immobilien -vor allem die gewerblichen- sind aufgrund der Finanzlage in Griechenland mit Grundpfandrechen belastet und stehen kurz vor der Zwangsversteigerung. Nach den derzeit geltenden Regelungen liegt im Falle einer Versteigerung das Mindestgebot bei 80% des objektiven Verkehrswertes der Immobilie und damit in solchen Fällen weit über dem derzeitigen Verkaufswert. Dies sollte allerdings interessierte Investoren nicht abschrecken, sondern zu Kaufverhandlungen motivieren. Denn bis Januar 2016 haben die Banken kein Interesse an der Versteigerung belasteter Immobilien, da zunächst der Staat (Finanzamt, Sozialversicherungsträger) bedient wird. Schnell bleibt für die Bank recht wenig übrig, weshalb derzeit sehr wenige Zwangsversteigerungen stattfinden.



    Deshalb sind Banken derzeit noch bereit, bei einem vernünftigen Angebot zur Ablösung der Schulden die Immobilien freizugeben. Wenn der Käufer geschickt mit seiner Bank verhandelt, können die Immobilien ohne Zwangsversteigerung zu einem guten Preis erworben werden.



    Der Erwerb erfolgt genau wie jeder andere Immobilienerwerb, es bedarf eines notariellen Kaufvertrages, für den Käufer gilt Anwaltszwang. Wenn alles glatt läuft, erfolgt die Übertragung in wenigen Wochen. Die Notarkosten und Grundbuchkosten belaufen sich auf ca. 1% des Kaufpreises, die Anwaltskosten sind je nach Kaufpreis gestaffelt und liegen bei mittleren Preisen bei 0,5% des Kaufpreises. Der Erwerber hat die Grunderwerbssteuer von 3% zu tragen. So können bei derzeit wachsendem Tourismus vor allem Hotel- und Ferienhausanlagen, die teilweise noch nicht fertiggestellt sind, zu interessanten Konditionen erworben werden.



    Natürlich ist der Erwerb auch einer Wohnung oder eines Ferienhauses von Privaten zu bezahlbaren Preisen möglich. Solches Eigentum ist regelmäßig nicht so stark belastet, weshalb die Verkaufspreise nicht sehr stark von den objektiven Verkehrswerten der Immobilien abweichen.



    Dr. Irini Ahouzaridi

    In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 8/15

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