Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

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    Mietpreisbremse tritt heute in Kraft

    Am 01.06.2015 tritt das sogenannte Mietrechtsnovellierungsgesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz soll der Mietanstieg bei der Neuvermietung von Wohnungen gebremst werden.



    In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf künftig die vereinbarte Miete bei Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen.



    Die neuen Vorschriften über die Miethöhe sind nicht anzuwenden auf Neubauwohnungen, die nach dem 01.10.2014 erstmals genutzt oder vermietet wurden oder danach umfassend modernisiert werden.



    Die Landesregierungen werden ermächtigt Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten durch Rechtsverordnungen zu bestimmen. Bisher hat lediglich Berlin eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen. Das Land NRW hat das Inkrafttreten einer entsprechenden Verordnung zum 01.07.2015 angekündigt.



    Des Weiteren enthält das Mietrechtsnovellierungsgesetz eine Änderung des Wohnungsvermittlungsgesetztes, wonach Makler für die Vermittlung von Wohnungen vom Mieter nur dann ein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen dürfen, wenn sie vom Wohnungssuchenden - und nicht wie bisher üblich vom Vermieter - vorher beauftragt worden sind (sog. Bestellerprinzip).



    Den Erlass einer gegen das Inkrafttreten des sogenannten Bestellerprinzip gerichteten einstweiligen Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 13.05.2015, Az.: 1 WvQ 9/15, abgelehnt.



    Herbert Krumscheid

    In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 5/15

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