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Neues Recht der Personengesellschaften 2024 in Kraft getreten
Am 1. Januar 2024 ist es in Kraft getretenen – das MoPeG, das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts. Das verabschiedete der Bundestag 2021. Seine Bedeutung zeigt die ganz ungewöhnlich lange Frist zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten. Es wurde als Jahrhundertwerk bezeichnet.
Das neue Gesetz wurde bei der Verabschiedung im Bundestag als „Jahrhundertwerk“ bezeichnet. In der Tat:
„Das MoPeG bildet einen Meilenstein in der Geschichte des deutschen Gesellschaftsrechts. Es ändert 136 Gesetze. Es bringt wichtige Neuerungen in nahezu allen Bereichen des Rechts der Personengesellschaften. Drei seien genannt:
●Der erste Punkt betrifft die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Diese hat – nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) die Teilrechtsfähigkeit der (Außen-)GbR bereits 2001 in einem Grundsatzurteil bejaht hatte – endlich auch der Gesetzgeber anerkannt und das geschriebene Recht in Einklang mit der Rechtspraxis gebracht. Dazu gehört die klare Abgrenzung zur nicht rechtsfähigen (Innen-)GbR.
●Ein Kernstück ist die Einführung des Gesellschaftsregisters für die rechtsfähige GbR, das ähnlich wie das Handelsregister Auskunft über den Gesellschafterbestand und die Vertretungsverhältnisse der Gesellschaft geben soll. Theoretisch ist die Eintragung freiwillig – faktisch in vielen Wirtschaftsbereichen zwingend.
●Das Recht der Personenhandelsgesellschaften erfährt ebenfalls zahlreiche Anpassungen, wenngleich meist ohne strukturverändernden Charakter. Hervorzuheben sind die Öffnung für die Freien Berufe, die allerdings unter einem berufsrechtlichen Vorbehalt steht, sowie die Kodifizierung des Beschlussmängelrechts nach aktienrechtlichem Vorbild.“ (Heidel/Hirte, Vorwort, Das neue Personengesellschaftsrecht)
Zum neuen Gesetz gibt es neue Literatur – auch solche unter maßgeblicher Mitwirkung von Kolleginnen und Kollegen aus unserer Sozietät:
Zum einen den Heidel/Hirte (Herausgeber), Das neue Personengesellschaftsrecht. Das MoPeG in der Gestaltungspraxis. Nomos 2024. In 19 Abschnitten erläutern, nach Themen sortiert, 19 Expertinnen und Experten die neuen Regelungen mit einem besonderen Blick auf Gestaltungsfragen. Denn Personengesellschaftsrecht ist in besonderem Maße von Vertragsfreiheit geprägt. Die komplette Neugestaltung des gesamten deutschen Personengesellschaftsrechts ist daher auch eine Herkulesaufgabe für die Gestaltungspraxis, die letztlich alle Vertragswerke daraufhin prüfen muss, ob mit Blick auf die Neuregelung Anpassungsbedarf besteht oder sich neue Gestaltungsoptionen ergeben. Näheres zum Werk: im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek https://portal.dnb.de/opac/showFullRecord?currentResultId=%22das%22+and+%22neue%22+and+%22personengesellschaftsrecht%22%26any¤tPosition=0 und bei Nomos https://www.nomos-shop.de/nomos/titel/das-neue-personengesellschaftsrecht-id-115141/
Zum anderen Heidel (Hrsg.) Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Spezialkommentar zu den §§ 705 bis 740c BGB. Nomos 2024. Das ist eine komplette Neukommentierung des neuen Rechts, soweit es die GbR betrifft, Paragraph für Paragraph kommentiert von neun Wissenschaftlern und Praktiker*innen. Näheres zum Werk: im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek https://portal.dnb.de/opac/simpleSearch?query=heidel+gesellschaft+b%C3%BCrgerlichen+rechts&cqlMode=true und bei Nomos https://www.nomos-shop.de/nomos/titel/gesellschaft-buergerlichen-rechts-gbr-id-115551/
In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 5/24
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