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Software-Update oder Fahrzeugstilllegung
Halter von Fahrzeugen, die mit einem Dieselmotor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung der Abgasreinigung versehen sind, müssen sich ein vom Kraftfahrtbundesamt zugelassenes Software-Update aufspielen lassen. Andernfalls riskieren Sie die Stilllegung Ihres Fahrzeuges. Dies haben verschiedene Verwaltungsgerichte, wie das Verwaltungsgericht München und das Verwaltungsgericht Mainz (Beschluss vom 16.11.2018 - 3 L 1099/18.M. Z. -) bestätigt.
In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 9/18
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