Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

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    Tipp für die Personalabteilung

    Ab dem 01.07.2015 gilt eine neue Pfändungstabelle.



    Nach der nunmehr geltenden Tabelle ist ein Nettoeinkommen in Höhe von 1.079,99 € auch ohne Unterhaltspflicht pfändungsfrei. Bei Unterhaltspflichten gegenüber einer Person ist ein Nettoeinkommen in Höhe bis zu 1.479,99 € pfändungsfrei. Die aktuelle Tabelle endet bei 3.292,09 €: Alle Beträge darüber hinaus sind voll pfändbar.



    Diese Tabelle gilt nunmehr bis mindestens zum 30.06.2017.



    Dr. Irini Ahouzaridi

    In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 6/15

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