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Tipp für die Personalabteilung
Ab dem 01.07.2015 gilt eine neue Pfändungstabelle.
Nach der nunmehr geltenden Tabelle ist ein Nettoeinkommen in Höhe von 1.079,99 auch ohne Unterhaltspflicht pfändungsfrei. Bei Unterhaltspflichten gegenüber einer Person ist ein Nettoeinkommen in Höhe bis zu 1.479,99 pfändungsfrei. Die aktuelle Tabelle endet bei 3.292,09 : Alle Beträge darüber hinaus sind voll pfändbar.
Diese Tabelle gilt nunmehr bis mindestens zum 30.06.2017.
In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 6/15
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