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Unberechtigte Nichtzahlung der Betriebskostenabrechnung berechtigt zur fristlosen Kündigung
Die Nichtzahlung von Betriebskostenabrechnungen berechtigt zur fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 b BGB, wenn die dem Vermieter geschuldete Nachzahlung einen Betrag i. H. v. zwei Monatsmieten erreicht. Das hat das Landgericht Berlin in zwei Urteilen vom 24.11.2015, Az.: 63 S 158/15 und vom 20.02.2015, Az.:63 S 202/14, bestätigt.
Dies gilt dann allerdings nicht, wenn der Mieter berechtigte Einwände gegen die Nebenkostenabrechnung erhebt.
In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 2/16
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