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Meilicke Hoffmann & Partner - Rechtsanwälte

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Ausgabe 12.02.2020

Dieselskandal zum Ersten: Klagen gegen VW aus dem Jahre 2019 sind nicht verjährt

Mit zwei Urteilen vom 30.01.2020, Az.: 1 U 131/19 und 1 U 137/19, hat das OLG Oldenburg ausgesprochen, dass im Jahr 2019 gegen VW eingereichte Klage wegen Schadensersatzes auf Grund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung noch nicht verjährt seien. Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass die dreijährige Verjährungsfrist nicht schon 2015 zu lauten begonnen habe, da zum Verjährungsbeginn nicht nur Kenntnis von Schaden und Schädiger, sondern auch die Kenntnis der wesentlichen anspruchsbegründenden Tatsachen gehöre. VW habe 2015 zwar mitgeteilt, dass es bei dem Motor EA 189 „auffällige Abweichungen zwischen Prüfstandwerten und realem Fahrbetrieb“ gäbe, gleichzeitig aber bestritten, dass der Vorstand oder andere Personen in verantwortlicher Stellung hiervon gewusst hätten. Die gesamten Umstände der Manipulationen der verwendeten Motorsteuerungssoftware seien erst im Laufe des Jahres 2016 bekannt geworden. Eine Klageerhebung sei einem Geschädigten im Jahre 2015 noch nicht zumutbar gewesen. Weiterlesen...

Dieselskandal zum Zweiten: Keine Anrechnung von Nutzungsvorteilen ab dem Zeitpunkt der „Rückabwicklungsaufforderung“

Ein vom VW-Abgasskandal betroffener Käufer kann grundsätzlich Schadensersatz in Form der Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeuges verlangen. Nutzungsentschädigungen muss er sich dabei nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er VW zur „Rückabwicklung“ aufgefordert hat, anrechnen lassen. Diese Auffassung hat das OLG Hamburg in einem laufenden Verfahren in einem Hinweisbeschluss vom 13.01.2020, Az.: 15 U 190/19, vertreten. Weiterlesen...

Transparenzregister 2.0: Novelle des Geldwäschegesetzes und aktualisierte FAQs des Bundesverwaltungsamts – Handlungspflichten für Gesellschaften und ihre Gesellschafter

Zum 1. Januar 2020 ist das Umsetzungsgesetz zur 5. EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft getreten. Dies bringt einige Neuerungen für das seit dem 1. Oktober 2017 geschaffene Transparenzregister. Dies soll zum Zwecke der Geldwäscheprävention die hinter gesellschaftsrechtlichen Strukturen stehenden natürlichen Personen erkennbar machen. Neben weiteren Compliance-Pflichten für Gesellschaften und ihre wirtschaftlich Berechtigten sieht das Geldwäschegesetz (GwG) ein erweitertes Recht zur Einsicht in das Transparenzregister vor. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) hat zudem seine Auslegungshinweise zum Transparenzregister (Transparenzregister – Fragen und Antworten, „FAQs“) aktualisiert. Besonders sorgfältig sollten KGs bzw. GmbH & Co. KGs und ihre Gesellschafter Meldepflichten prüfen, da nach Ansicht des Bundesverwaltungsamts für diese Gesellschaften in vielen Fällen Meldepflichten bestehen. Weiterlesen...

Risiken der anschließenden Schwangerschaft sind bei der Frage der Notwendigkeit einer künstlichen Befruchtung nicht zu berücksichtigen

Bei der Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit einer In-vitro-Fertilisation (IVF) mit intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) sind nur die Erfolgsaussichten der Herbeiführung einer Schwangerschaft zu berücksichtigen, nicht jedoch die weitergehenden Risiken einer Schwangerschaft. Dies ergibt sich aus dem Urteil des BGH vom 04.12.2019, Az.: IV ZR 323/18: Weiterlesen...

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