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Ausgabe 24.10.2012
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In Nr. 41/2012, S. 96 ff., berichtet die Wirtschaftswoche über Unregelmäßigkeiten bei der FXdirekt Bank AG, die mit riskanten und manipulierten Geschäften zahlreiche Kunden geschädigt hat. Vor dem Landgericht Duisburg konnte für einen Bankkunden eine Entschädigung von 40.000,00 erstritten werden.
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Für die Beratungspraxis ergibt sich aus einem unlängst veröffentlichten Beschluss des OLG Frankfurt a. M., dass auch bei einer sog. Schwesterfusion, d.h. bei einer Verschmelzung von Gesellschaften mit spiegelbildlichen Beteiligungsverhältnissen, auf eine wirtschaftliche und rechtliche Erläuterung des Umtauschverhältnisses nicht verzichtet werden kann.
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Das OLG Stuttgart hat unlängst die Anforderungen an die Überwachungspflicht von Aufsichtsratsmitgliedern konkretisiert. Das Urteil befasst sich insbesondere mit der Frage, wann eine gesteigerte Überwachungspflicht eines Aufsichtsratsmitgliedes besteht und was das Aufsichtsratsmitglied zu tun hat, um diese zu erfüllen.
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Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 15. Mai 2012 im Anschluss an ein erstmalig durchgeführtes öffentliches Konsultationsverfahren verschiedene Änderungen des Kodex beschlossen. Diese betreffen schwerpunktmäßig den Themenkomplex der Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern auf der Anteilseignerseite.
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Gemäß dem Erlass des Finanzministeriums Schleswig-Holstein vom 31.07.2012 - VI 304 - S - 2137 - 229 sind die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen keine Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5b EStG in der Fassung des UntStRefG vom 14.08.2007.
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Mit Urteil vom 15. November 2011 hat sich das Bundesarbeitsgericht mit der Frage beschäftigt, ob in der Beurteilung "Wir haben Herrn K. als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennen gelernt,
" eine unzulässige Verschlüsselung (sog. Geheimcode) enthalten ist.
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Nach dem Urteil des BFH vom 20.06.2012 (Az. IX R 67/10) können Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, welche der Finanzierung von Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Einkünften von Vermietung und Verpachtung genutzten Wohngrundstücks dienten, auch nach einer gem. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG steuerbaren Veräußerung der Immobilie weiter als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit die Verbindlichkeiten nicht durch den Veräußerungserlös getilgt werden können.
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Viele Immobilienfonds sind darauf angelegt, in den Anfangsjahren ihren Gesellschaftern steuerliche Verluste über Verlustzuweisungen zu bringen. Damit sich die Investition für die jeweiligen Gesellschafter dennoch lohnt, werden trotz der Verluste der Gesellschaft (auch aufgrund der Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen) Ausschüttung aus vorhandener Liquidität vorgenommen. Nach Ablauf der steuerlichen Haltefrist wird die Beteiligung sodann verkauft. Den Anlegern ist aber nicht bewusst, dass diese Zahlungen im Falle der Insolvenz der Fondgesellschaft zu Rückforderungsansprüchen des Insolvenzverwalters führen können.
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