Newsletter
Ausgabe 28.10.2015
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Bereits seit dem Jahr 2001 gilt zwischen den Staaten der Europäischen Union eine Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen der Gerichte in Zivil- und Handelssachen. Diese regelt auch die Voraussetzungen für die Vollstreckung von Urteilen aus anderen EU-Staaten im Inland sowie umgekehrt die Vollstreckung von in Deutschland gefällten Urteilen im Ausland. Durch eine dieses Jahr in Kraft getretene Änderung dieser Regelung wurde die Vollstreckung solcher Urteile erleichtert.
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Bei ihrem Versuch, dem Ansturm der Flüchtlinge Herr zu werden, hat die Bundesregierung begonnen, steuerliche Anreize für Unterstützungsleistungen zu schaffen. Erste Maßnahmen sind in einem kürzlich veröffentlichten Schreiben des Bundesfinanzministeriums festgelegt.
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Lochner: Der Besondere Vertreter in Hauptversammlung und Prozess (mit Moritz Beneke), in: ZIP 2015, 2001 ff.
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Im Rahmen des Nationalen Strategischen Rahmenplans (ESPA) ist am 12. Oktober 2015 die offizielle Vorveröffentlichung für die ersten vier Förderprogramme (ESPA 2014 - 2020) u.a. zur "Verbesserung von Kleinst- und bereits bestehenden Kleinunternehmen" und zur "Förderung von touristischen Unternehmen zur Modernisierung dieser sowie zur qualitativen Heraufstufung der zu erbringenden Dienstleistungen" erfolgt. Die Ausschreibung der Programme soll Mitte November erfolgen, erst dann werden Anträge gestellt werden können.
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Der Arbeitgeber ist nach § 7 Abs. 4 BUrlG verpflichtet, während des Arbeitsverhältnisses nicht genommenen Urlaub bei dessen Beendigung abzugelten. Bei Arbeitnehmern, die zuvor in Elternzeit waren, kann der Urlaubsabgeltungsanspruch wesentlich höher als erwartet sein.
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Geschäftsführer einer GmbH kann nicht sein, wer in den letzten fünf Jahren vor der Bestellung wegen eines Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde. Das Nichtvorliegen einer solchen Verurteilung muss bei der Anmeldung seiner Bestellung zur Eintragung in das Handelsregister versichert werden, wobei eine falsche Versicherung ihrerseits wieder strafbar ist. Das Kammergericht Berlin hatte nun über einen Fall zu entscheiden, bei dem zwar falsche Angaben gegenüber dem Registergericht gemacht wurden, aber trotzdem eine Strafbarkeit - zu Recht - abgelehnt wurde.
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