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Ausgabe 26.10.2016
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Auch für Beteiligungen an nicht börsennotierten Aktiengesellschaften gelten Mitteilungspflichten, die nicht selten übersehen werden. Folge der Pflichtverletzung ist ein Rechtsverlust, der sich grundsätzlich auch auf das Dividendenbezugsrecht erstreckt. Eine neue Entscheidung des BGH bietet der Praxis wichtige Leitlinien.
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Nach den derzeit geltenden Regelungen gehen bestehende Verlustvorträge (anteilig) unter, wenn mehr als 25 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft übertragen werden. Ausnahmen sieht das geltende Recht nur im Rahmen der so genannten Konzernklausel oder der Stille Reserven Klausel vor.
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Mit seinem Urteil vom 12.10.2016, Az.: VIII ZR 103/15, hat der BGH die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels und seine Ursache zu Gunsten des Verbrauchers verschoben.
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Nimmt ein Betriebsratsmitglied außerhalb der Nachtarbeitsstunden Betriebsratsaufgaben wahr, hat es nach § 37 Abs. 2 BetrVG auch dann keinen Anspruch auf Gewährung von Nachtarbeitszuschlägen, wenn es vor der Amtsübernahme Nachtarbeit geleistet hat und seine Arbeitszeit anlässlich der Amtsübernahme einvernehmlich auf die Tagstunden verschoben wurde. Ein solcher Anspruch folgt auch nicht aus dem Benachteiligungsverbot des § 78 S. 2 BetrVG.
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Arbeitnehmer dürfen jederzeit ohne besonderen Anlass Einsichtnahme in ihre Personalakte verlangen. Sie können ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Sie können allerdings nicht verlangen, dass ein Rechtsanwalt bei der Akteneinsicht dabei ist, zumindest wenn Kopien aus der Personalakte gefertigt werden können.
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In drei Entscheidungen vom 20.10.2016, Az.: III ZR 278/15, 302/15 und 303/15, hat der BGH ausgesprochen, dass eine Gemeinde auch auf den Eltern entstehenden Verdienstausfallschaden haftet, wenn für deren Kinder kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt wird.
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