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Ausgabe 27.11.2013
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Einige neuere Veröffentlichungen in der Fachliteratur haben den deutschen Mittelstand aufgeschreckt. Danach soll die nahezu allgegenwärtige Praxis der Privatkontenführung bei Personengesellschaften ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft darstellen. Gleiches gilt für die Annahme von Gesellschafterdarlehen. Ein Merkblatt der BaFin scheint diese Auffassung zu bestätigen. Für die betroffenen Gesellschaften hätte dies drastische Folgen.
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Bislang hat die Rechtsprechung Minderheitsaktionäre beim Börsenrückzug (Delisting) ihrer Gesellschaft zum Ausgleich der damit verbundenen Nachteile in besonderer Weise geschützt. Diese Rechtsprechungslinie gibt der Bundesgerichtshof nunmehr ersatzlos auf.
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Nach § 121 Abs. 6 AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ohne Einhaltung der Vorschriften der §§ 121-128 AktG rechtmäßig Beschluss fassen, wenn alle Aktionäre erschienen oder vertreten sind und keiner von ihnen der Beschlussfassung widerspricht. Dadurch können vor allem Einberufungs- und Bekanntmachungsmängel geheilt werden. Praktische Bedeutung hat die Vorschrift bei Aktiengesellschaften mit überschaubarem Aktionärskreis. Hier ermöglicht sie den Aktionären - bei Einigkeit - die Abhaltung einer von den Förmlichkeiten der §§ 121 ff. AktG befreiten, ggf. kurzfristig anberaumten Hauptversammlung.
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Ein weit verbreiteter Irrtum: Ordentlich unkündbare Mitarbeiter seien auch aus betriebsbedingten Gründen unkündbar. Das BAG hat dieser These widersprochen und die außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist gegenüber tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern aus betrieblichen Gründen zugelassen.
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Zwar nicht "ganz in Weiß" aber zumindest in neutralen Farben muss der Mieter eine Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses zurückgeben, wenn er diese zuvor mit einem farbigen Anstrich versehen hat. Andernfalls macht er sich schadensersatzpflichtig.
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Der BGH hat dem Gerichtshof der europäischen Union (EuGH) die Frage vorgelegt, ob ein Kreditinstitut eine Auskunft über Namen und Anschrift eines Kontoinhabers unter Hinweis auf das Bankgeheimnis verweigern darf, wenn über das Konto die Zahlung des Kaufpreises für ein gefälschtes Markenprodukt abgewickelt worden ist.
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Das BAG hat in seinem Urteil vom 25.06.2013, Az.: 3 AZR 138/11, Stellung zur Zuständigkeit deutscher Arbeitsgerichte genommen, wenn die ausländische Konzernobergesellschaft dem Arbeitnehmer einer Tochtergesellschaft auf der Grundlage eines Pensionsplans eine Pensionszusage macht.
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