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Ausgabe 26.11.2014
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In einem von Meilicke Hoffmann & Partner für einen GmbH-Gesellschafter geführten Verfahren nach § 51b GmbHG hat das LG Essen eine durch Gesellschafterbeschluss vorgesehene Beschränkung des Bucheinsichtsrechts des Gesellschafters aus § 51a GmbHG für unwirksam erklärt.
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Erfüllt ein Investmentfonds nicht die sehr umfangreichen Veröffentlichungspflichten des § 5 InvStG ist bei den Anteilseignern die so genannte Strafbesteuerung gem. § 6 InvStG anzuwenden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Wert des Investmentanteils während des Jahres tatsächlich gestiegen oder gefallen ist. Mit Urteil vom 09.10.2014, Az.: C-326/12 Rechtssache van Caster, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass diese Regelung mit der Kapitalverkehrsfreiheit nicht vereinbar ist.
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Gerade im Mittelstand ist die GmbH & Co. KG eine gerne gewählte Rechtsform, deren Besonderheit, Vertretung und Haftungsübernahme einer Personengesellschaft durch eine Kapitalgesellschaft, jedoch auch zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führt. Insbesondere gilt es zu beachten, dass - trotz aller Verflechtungen - zwei Gesellschaften existieren, die oftmals durch dieselbe Person vertreten werden. Dies führt dazu, dass bei Rechtsgeschäften zwischen der Kommanditgesellschaft, der Komplementärin und dem Geschäftsführer die Regelungen des sogenannten Insichgeschäfts nach § 181 BGB besondere Beachtung erfordern.
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Das Mindestlohngesetz verbindet man auf den ersten Blick nur mit der Zahl 8,50 Stundenlohn. Das Gesetz enthält aber auch weitere Fallen, auf die wir kurz hinweisen wollen.
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In einer kürzlich ergangenen Entscheidung lehnt der BGH einen Berichtigungsanspruch des Betroffenen für eine ursprünglich zulässige Verdachtsberichtserstattung nach Ausräumung des Verdachts ab.
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Beck´sches Handbuch der GmbH, 5. Auflage 2014, § 14 Umwandlungen von Dr. Scholz (gemeinsam mit Dr. Otto)
Umwandlungsrecht, Böttcher/Habighorst/Schulte, 2014, Kommentierung der §§ 15, 16 UmwStG von Dr. Scholz
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