Newsletter
Ausgabe 25.11.2015
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Mit Beschluss vom 16. Oktober 2015 hat der Bundesrat dem vom Bundestag beschlossenen Steueränderungsgesetz 2015 zugestimmt. Eine der wichtigsten Änderungen dieses Gesetzes betrifft die Reinvestitionsmöglichkeiten des § 6b EStG. Mit Urteil vom 16. April 2015 hatte der EuGH die bisherige Regelung als europarechtswidrig verworfen, nach der eine Reinvestition in Wirtschaftsgüter, die keine inländischen Betriebstätte zugeordnet werden können, ausgeschlossen ist.
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In der Namensfindung für neue Gesetze neigt der Gesetzgeber in letzter Zeit häufig zu Übertreibungen. Dies trifft insbesondere auch auf das Bürokratieentlastungsgesetz 2015 zu.
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Am 5. Oktober 2015 hat die OECD die Abschlussberichte zum sog. BEPS-Projekt (Base Erosion and Profit Shifting) vorgelegt. Ziel des von den G 20 angestoßenen OECD-Projekts war es, international abgestimmte Maßnahmen zur Vermeidung von Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen zu beschließen. Der Abschlussbericht der OECD umfasst insgesamt nahezu 1600 Seiten, in denen zu 15 einzelnen Punkten Stellung genommen wird.
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Im Newsletter 9/2015 haben wir über die Gesellschaftsformen in Griechenland berichtet. In aller Munde ist das griechische Steuerrecht, groß ist die Skepsis, ob in Griechenland überhaupt angemessen Steuern bezahlt werden. Ein kurzer Vergleich mit dem deutschen Steuersystem offenbart einige Parallelen.
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Es geht mal wieder um das leidige Thema der Insolvenzanfechtung. Nach bisheriger Auffassung schützte ein sog. "Bargeschäft", also der Austausch gleichwertiger Leistungen im engen zeitlichen Zusammenhang vor dieser Insolvenzanfechtung. Der BGH hat diesen Grundsatz nunmehr aufgehoben.
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Bereits einige Jahre alt sind die Bestrebungen aus vielen Teilen der Wirtschaft, die Möglichkeiten des Insolvenzverwalters zur Anfechtung von Vermögensdispositionen wegen angeblich vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung zu beschränken. Stein des Anstoßes ist insbesondere der Umstand, dass sogar Handlungen mit dieser Begründung angefochten werden können, die bis zu 10 Jahre vor Insolvenzantragstellung vorgenommen wurden. Die Regierung hat jetzt den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz vorgelegt.
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