Newsletter
Ausgabe 07.12.2021
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Unser Sozius Dr. Thomas Heidel hat in diesem Jahr das 65. Lebensjahr vollendet. Dies gab Anlass, ihm eine Festschrift zu widmen. Herausgeber der Festschrift sind Herr Dr. Burkhard Gehle (Vorsitzender des Gesellschaftsrechtssenats des OLG Köln a.D.), Herr Prof. Dr. Heribert Hirte LL.M (Universität Hamburg, MdB a.D. von 2013 bis 2021) und unserer Sozius Dr. Daniel Lochner. Die Festschrift ist am 1. Dezember 2021 im Nomos Verlag erschienen.
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Der Gesetzgeber hat die Gangart im Kampf gegen verbotene Geldwäsche durch eine Verschärfung der Meldepflicht zum Transparenzregister verschärft. Alle juristischen Personen des Privatrechts und alle eingetragenen Personengesellschaften sind seit dem 01.08.2021 zur Mitteilung an das Transparenzregister aufgrund entsprechender Änderungen des Geldwäschegesetzes verpflichtet. Es gelten Übergangsfristen bis zum 31.03. bzw. 30.06.2022.
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Wie im letzten Newsletter angekündigt (unzulässige verdeckte Aufsichtsratsvergütung bei bloßer Geschäftsführerstellung beim Vertragspartner, Newsletter 10/21), folgt hier die Besprechung des weiteren aktuellen Urteils des BGH zur verdeckten Aufsichtsratsvergütung: Am 22.06.2021 befand der BGH einen Beratungsvertrag über Angelegenheiten der AG, die schon zum Aufgabenbereich eines Aufsichtsratsmitglieds gehören, für nichtig, obgleich die Vertragspartner nicht das Aufsichtsratsmitglied und die AG waren, sondern zwei Drittunternehmen (II ZR 225/20). Damit festigte und erweiterte der BGH seine ständige Rechtsprechung zur unzulässigen verdeckten Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern. Umgehungsabsichten der Beteiligten sind irrelevant.
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Am 18.06.2021 ist das Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt in Kraft getreten. Es gibt folgende Neuerungen, nicht nur im Betriebsverfassungsgesetz.
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