Newsletter
Ausgabe 18.12.2013
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Die nahenden Weihnachtstage sollen dem Vernehmen nach gelegentlich - zweckwidrig - auch dazu genutzt werden, die Belastbarkeit der Beziehungen zum nächsten Umfeld auszuloten. Dies gibt Anlass zu dem Hinweis, dass ein GmbH-Gesellschafter, der zu einer Mitgesellschafterin persönliche Beziehungen unterhält und bei deren Scheitern Privates und Berufliches nicht trennt, sondern die Auseinandersetzung auch in die Gesellschaft hineinträgt, deswegen seinen Gesellschaftsanteil verlieren kann.
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Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und freuen uns über das große Interesse an unserem Newsletter. Beides ist uns Ansporn für die Zukunft. Auf weiterhin gute Zusammenarbeit!
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Das Vorliegen einer leichtfertigen Steuerverkürzung führt neben möglichen bußgeldrechtlichen Folgen insbesondere zu einer Verlängerung der Festsetzungsverjährungsfrist von vier auf fünf Jahre (§ 169 Abs. 2 S. 2 AO) und eröffnet damit dem Finanzamt für einen längeren Zeitraum die Möglichkeit, den Steuerbescheid nach Erkennen des Fehlers noch zu korrigieren. Aus diesem Grund musste sich der BFH in zwei aktuellen Verfahren mit der Frage beschäftigen, wann einem Steuerpflichtigen, der sich zur Erstellung der Steuererklärung der Mithilfe eines Steuerberaters bedient, eine leichtfertige Steuerverkürzung vorzuwerfen ist.
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Die Betätigung des "Gefällt mir"- Buttons auf Facebook zur Bestätigung einer den Arbeitgeber beleidigenden Äußerung kann die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.
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Mit Urteil vom 19.09.2013, Az.: 12 U 85/13 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe eine sog. separate Kostenausgleichsvereinbarung bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages als Verstoß gegen § 169 Abs. 5 S. 2 VVG angesehen und für nichtig erklärt.
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Mit Urteil vom 25. Juli 2013, Az.: 6 U 541/12 hat sich das OLG München für eine Insolvenzfestigkeit einfacher Nutzungsrechte entschieden, wenn der schuldrechtliche Vertrag, der eine Lizenzeinräumung enthält, bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits vollständig erfüllt war.
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