Newsletter
Ausgabe 14.12.2016
|
|
Vielfach sind GmbHs dadurch geprägt, dass die Gesellschafter auch die Geschäftsführung innehaben. Eskaliert in einer solch personalistisch strukturierten Gesellschaft eine Auseinandersetzung, so versuchen die Kontrahenten regelmäßig, den jeweils anderen als Geschäftsführer umgehend abzuberufen. Da die gefassten Gesellschafterbeschlüsse in der Folge praktisch immer Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung sind, muss ein Gesellschafter bei aller Dynamik die vielfältige Rechtsprechung zu dieser Thematik beachten, um die Wirksamkeit des Abberufungsbeschlusses und damit die eigene Position im Gesellschafterstreit nicht zu gefährden. Der BGH hatte nun darüber zu entscheiden, ob ein in der Wohnung einer Gesellschafterin gefasster Gesellschafterbeschluss wirksam ist.
Weiterlesen...
|
|
Nicht selten gehen Vollstreckungen ins Leere, da zahlungsunwillige Gläubiger ihre Guthaben auf Konten in anderen Mitgliedsstaaten transferiert haben. Die Forderung ist dann für den Gläubiger entweder gar nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen durchsetzbar. Um dem entgegen zu wirken hat die EU die Verordnung Nr. 655/14 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.05.2014 zur Einführung eines Verfahrens, für einen europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung erlassen. Die Verordnung wurde am 27.06.2014 im Amtsblatt der EU Nr.189 veröffentlicht und gilt ab dem 18.01.2017.
Weiterlesen...
|
In einer kürzlich ergangenen Entscheidung musste der BGH im Hinblick auf zwingende europarechtliche Vorgaben seine bisherige Rechtsprechung zur Beweislast beim Verbrauchsgüterkauf zu Gunsten der Käufer aufgegeben.
Weiterlesen...
|
Der BGH hat mit Urteil vom 13.07.2016, Az.: VIII ZR 296/15, ausgesprochen, dass § 314 Abs. 3 BGB, wonach die fristlose Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grunde nur innerhalb von 14 Tagen zulässig ist, nachdem der Berechtigte vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat, im Wohnraum-Mietrecht nicht anwendbar ist.
Weiterlesen...
|
Ein vertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt, der dem Arbeitgeber das Recht zubilligt, von einer Leistungsbestimmung über einen Bonus für ein bestimmtes Geschäftsjahr abzusehen, obwohl der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbracht hat, ist unwirksam. Gleiches gilt für eine Stichtagsregelung, die in einem solchen Fall den ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Fälligkeitszeitpunkt im Folgejahr zur Voraussetzung der Leistung macht.
Weiterlesen...
|
|