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Meilicke Hoffmann & Partner - Rechtsanwälte

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Ausgabe 23.12.2021

BGH: Virtuelle Versammlungen nur bei effektiver Teilnahmemöglichkeit der Anteilseigner – Gesetzgeber verlängert Geltung des COVMG bis Ende August 2022

Schon im März 2020 erließ der Gesetzgeber das COVMG – das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Die Geltungsdauer beschränkte er zunächst bis Ende 2020, mit Verlängerung bis Ende 2021 (vgl. dazu Newsletter 3/2020 und 9/2020). Doch auch dieses Datum ist schon wieder überholt. Noch vor dem Ausbruch der sog. Vierten Welle verlängerte der Bundestag die Geltung bis Ende August 2022. Besonders umstrittenen war von Anfang an die Einführung virtueller Versammlungen der Anteilseigner, zumal in der Aktiengesellschaft. Dem Wortlaut nach unangetastet blieb das Erfordernis im Umwandlungsgesetz, dass Beschlüsse zu Umwandlungen „nur in einer Versammlung der Anteilsinhaber“ möglich sind (§ 13 Abs. 1 S. 2 UmwG). Streitig war, ob dafür Präsenz zwingend ist. Das verneint der BGH in einem aktuellen Beschluss. Er mahnt aber mit Recht an, dass virtuelle Versammlungen das Teilnahmerecht der Anteilsinhaber mit der Möglichkeit zum Austausch untereinander und mit den Organen gewährleisten müssen. Weiterlesen...

Weniger Urlaub bei "Kurzarbeit Null"

Die anteilige Kürzung des Jahresurlaubs ist rechtmäßig, wenn Arbeitnehmer aufgrund wirksam eingeführter Kurzarbeit tageweise nicht zur Arbeit gehen. Arbeitgeber haben das Recht, den Urlaubsanspruch für jeden Monat, in dem durchgehend „Kurzarbeit Null“ galt, um ein Zwölftel zu kürzen. Weiterlesen...

Finanzverwaltung sagt auch Cum-Cum-Gestaltungen den Kampf an

150 Milliarden Euro, soll der Steuerschaden sein, den verschiedene Staaten weltweit durch Cum-Ex, Cum-Cum und vergleichbare Geschäfte erlitten haben. Während sich die öffentliche Aufmerksamkeit vor allem auf die Cum-Ex-Geschäfte richtete, spielten Cum-Cum-Gestaltungen in der Debatte bisher kaum eine Rolle. Weiterlesen...

"Dieselskandal" einmal anders: Schadensersatz für Aktien-Kursverluste

Seit der Aufdeckung des „Dieselskandals“, also des Einsatzes unzulässiger Abschalteinrichtungen betreffend die Abgasreinigung, kam es zu einer Vielzahl von Verfahren vor den Zivilgerichten. In der großen Mehrzahl der Fälle forderten dabei geprellte Autokäufer von den täuschenden Autokonzernen Schadenser-satz. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet gibt es daneben auch eine kapitalmarkrechtliche Dimension des Falles. Hier begehren die Anleger der be-teiligten Automobilkonzerne unter dem Gesichtspunkt der fehlenden Kapital-marktinformation (Pflicht zur „Ad-hoc-Publizität“) Schadensersatz für gefallene Kurse ihrer Wertpapiere. Weiterlesen...

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