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Ausgabe 27.02.2013
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Die Praxis zeigt, dass trotz einer maßgeblichen Beteiligung des Hauptaktionärs an der Aktiengesellschaft zwischen diesem und dem Vorstand Streit über die weitere wirtschaftliche Ausrichtung des Unternehmens entstehen kann. Ein solcher prominenter Fall der jüngeren Vergangenheit war der Machtkampf um die Cewe Color Holding AG. In einer vergleichbaren Konstellation konnte die Hauptaktionärin einer börsennotierten Gesellschaft mit Unterstützung von Meilicke Hoffmann & Partner ihre Interessen gerichtlich durchsetzen.
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Zu den zahlreichen umstrittenen Detailfragen, die sich mit den §§ 39a ff. WpÜG verbinden, liegt nunmehr eine erste klärende höchstrichterliche Entscheidung vor.
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Die Meldung über umfangreiche Durchsuchungen der Ermittlungsbehörden im Laufe der letzten Woche an 130 Orten hat in der Presse eingeschlagen wie eine Bombe. Die Stiftung Warentest empfiehlt den Betroffenen wegen der Komplexibilität der Materie, einen Fachanwalt einzuschalten.
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Die Entscheidung des BGH zur Haftung der U.S.-amerikanischen Ratingagentur Standard & Poor´s ("S & P") ruft mit § 23 ZPO eine Zuständigkeitsnorm in Erinnerung, die in einer Vielzahl von Fällen die Inanspruchnahme ausländischer Schuldner vor deutschen Gerichten erlaubt.
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Der BGH hat in Abkehr von früherer Rechtsprechung und in Abweichung von der ganz überwiegenden Auffassung der Oberlandesgerichte entschieden, dass Schadensersatzansprüche im Rahmen der Rückabwicklung von Immobilienfonds in weitem Umfang als negative Werbungskosten zu qualifizieren sind, die im Jahr des Rückflusses zu versteuern sind.
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Im Rahmen der 1%-Regelung wird die regelmäßige Vermutung der Privatnutzung des betrieblichen Pkw erschüttert, wenn für private Fahrten andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die dem betrieblichen Fahrzeug in Status und Gebrauchswert vergleichbar sind. Ist der Anscheinsbeweis erschüttert, muss das Finanzamt die private Nutzung des Pkw beweisen.
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Eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1a UStG erfordert nicht, dass der Veräußerer seine unternehmerischer Betätigung beendet. Maßgebend ist, dass der Erwerber eine fortführungsfähige Sachgesamtheit erwirbt und ein hinreichend ähnliches Unternehmen mittels des erworbenen Substrats auch tatsächlich fortführt.
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) verurteilte am 30.01.2013 Griechenland wegen der Konfiszierung inaktiver Bankkonten. Als inaktiv gilt in Griechenland ein Bankkonto, solange es keine vom Kontoinhaber veranlasste Kontobewegung zeigt. Zinsgutschriften gelten dabei nicht als Kontobewegung.
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Das Bundesarbeitsgericht hat als Indiz für eine Diskriminierung angesehen, wenn ein Arbeitgeber bei der Auskunftserteilung über die unterlassene Entfristung des Arbeitsverhältnisses Gründe angibt, die im Widerspruch zu seinem sonstigen Verhalten stehen, oder er seine Begründung wechselt.
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