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Meilicke Hoffmann & Partner - Rechtsanwälte

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Ausgabe 27.02.2013

Machtkampf innerhalb einer Aktiengesellschaft;MHP erstreitet Urteil zur Stärkung der Transparenz auf einer Hauptversammlung

Die Praxis zeigt, dass trotz einer maßgeblichen Beteiligung des Hauptaktionärs an der Aktiengesellschaft zwischen diesem und dem Vorstand Streit über die weitere wirtschaftliche Ausrichtung des Unternehmens entstehen kann. Ein solcher prominenter Fall der jüngeren Vergangenheit war der Machtkampf um die Cewe Color Holding AG. In einer vergleichbaren Konstellation konnte die Hauptaktionärin einer börsennotierten Gesellschaft mit Unterstützung von Meilicke Hoffmann & Partner ihre Interessen gerichtlich durchsetzen. Weiterlesen...

BGH erhöht Zeitdruck bei übernahmerechtlichem Squeeze-out und Sell-out

Zu den zahlreichen umstrittenen Detailfragen, die sich mit den §§ 39a ff. WpÜG verbinden, liegt nunmehr eine erste klärende höchstrichterliche Entscheidung vor. Weiterlesen...

S & K Unternehmensgruppe - Stiftung Warentest empfiehlt: "Schnell zum Fachanwalt"

Die Meldung über umfangreiche Durchsuchungen der Ermittlungsbehörden im Laufe der letzten Woche an 130 Orten hat in der Presse eingeschlagen wie eine Bombe. Die Stiftung Warentest empfiehlt den Betroffenen wegen der Komplexibilität der Materie, einen Fachanwalt einzuschalten. Weiterlesen...

BGH lässt Klage gegen "Standard & Poor´s" vor deutschen Gerichten zu

Die Entscheidung des BGH zur Haftung der U.S.-amerikanischen Ratingagentur Standard & Poor´s ("S & P") ruft mit § 23 ZPO eine Zuständigkeitsnorm in Erinnerung, die in einer Vielzahl von Fällen die Inanspruchnahme ausländischer Schuldner vor deutschen Gerichten erlaubt. Weiterlesen...

Kein Abzug wegen früherer Steuervorteile bei der Rückabwicklung auch älterer geschlossener Immobilienfonds

Der BGH hat in Abkehr von früherer Rechtsprechung und in Abweichung von der ganz überwiegenden Auffassung der Oberlandesgerichte entschieden, dass Schadensersatzansprüche im Rahmen der Rückabwicklung von Immobilienfonds in weitem Umfang als negative Werbungskosten zu qualifizieren sind, die im Jahr des Rückflusses zu versteuern sind. Weiterlesen...

BFH: Entkräftung des Beweises des ersten Anscheins für die private Nutzung betrieblicher Pkw, wenn für private Fahrten andere vergleichbare Fahrzeuge zur Verfügung stehen

Im Rahmen der 1%-Regelung wird die regelmäßige Vermutung der Privatnutzung des betrieblichen Pkw erschüttert, wenn für private Fahrten andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die dem betrieblichen Fahrzeug in Status und Gebrauchswert vergleichbar sind. Ist der Anscheinsbeweis erschüttert, muss das Finanzamt die private Nutzung des Pkw beweisen. Weiterlesen...

BFH: Beendigung der unternehmerischen Betätigung des Veräußerers ist nicht Voraussetzung für eine nicht umsatzsteuerbare Veräußerung eines Teilvermögens - Geschäftsveräußerung im Ganzen

Eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1a UStG erfordert nicht, dass der Veräußerer seine unternehmerischer Betätigung beendet. Maßgebend ist, dass der Erwerber eine fortführungsfähige Sachgesamtheit erwirbt und ein hinreichend ähnliches Unternehmen mittels des erworbenen Substrats auch tatsächlich fortführt. Weiterlesen...

Griechenland: Konfiszierung inaktiver Bankkonten verstößt gegen Menschenrechte - kein Grund zum Jubeln

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) verurteilte am 30.01.2013 Griechenland wegen der Konfiszierung inaktiver Bankkonten. Als inaktiv gilt in Griechenland ein Bankkonto, solange es keine vom Kontoinhaber veranlasste Kontobewegung zeigt. Zinsgutschriften gelten dabei nicht als Kontobewegung. Weiterlesen...

Befristete Arbeitsverhältnisse: Widersprüchliches Verhalten bei Verweigerung einer Entfristung kann als Diskriminierung gewertet werden

Das Bundesarbeitsgericht hat als Indiz für eine Diskriminierung angesehen, wenn ein Arbeitgeber bei der Auskunftserteilung über die unterlassene Entfristung des Arbeitsverhältnisses Gründe angibt, die im Widerspruch zu seinem sonstigen Verhalten stehen, oder er seine Begründung wechselt. Weiterlesen...

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Meilicke Hoffmann & Partner, Bonn, Registergericht Essen PR 233. Impressum.
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