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Meilicke Hoffmann & Partner - Rechtsanwälte

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Ausgabe 02.03.2015

Dr. Jürgen Hoffmann engagiert sich in Deutsch-Luxemburgischer Anwaltspartnerschaft

Unser Sozius Dr. Jürgen Hoffmann hat sich als Partner in der in Trier ansässigen Deutsch-Luxemburgischen Rechtsanwaltspartnerschaft Henseler Collarini Janßen Hoffmann engagiert. Weiterlesen...

Ankündigung: 6. GmbH-Geschäftsführer-Tag in Köln 2015

Meilicke Hoffmann & Partner wird auf dem diesjährigen 6. GmbH-Geschäftsführer-Tag in Köln mit einem Vortrag zum Thema der Geschäftsführerhaftung und einem Messestand vertreten sein. Weiterlesen...

Missglückte Konzernklausel in § 8c KStG: BMF hat nach 5 Jahren ein Einsehen

Im Rahmen des "Jahressteuergesetzes 2015" ließ sich der Bundesrat nur durch die Zusage der Bundesregierung, zahlreiche Reformvorschläge in 2015 erneut aufzugreifen, zu einer Zustimmung bringen. Mit seinem Referentenentwurf vom 19.02.2015 hat das Bundesministerium der Finanzen nun erste Vorschläge vorgelegt. Am erfreulichsten ist, dass das Finanzministerium nach 5 Jahren endlich die missglückte Konzernklausel im Zusammenhang mit dem Untergang von Verlustvorträgen bei Anteilsübertragungen nachbessert. Weiterlesen...

Porsche-Deal: Aktionismus des BMF geht weiter!

Bereits im Rahmen des "Jahressteuergesetzes 2015" hat der Bundesrat von der Bundesregierung zahlreiche Gesetzesänderungen gefordert, die der Vermeidung angeblicher Steuerumgehungen dienen sollen. Ein Hauptanliegen waren Änderungen im Umwandlungssteuergesetz, um zu verhindern, dass die von Porsche und VW genutzte Möglichkeit bei Anteilseinbringungen neben den Anteilen auch erhebliche sonstige Gegenleistungen zu erbringen, weiterhin möglich ist. Weiterlesen...

Hauptversammlung im Ausland? BGH: Ja, aber...

Ob die Satzung einer Aktiengesellschaft einen Hauptversammlungsort im Ausland bestimmen kann ist seit langem streitig. Der BGH erklärt dies nun für zulässig, stellt aber zugleich klar, dass die betreffende Satzungsbestimmung eine sachgerechte, am Teilnahmeinteresse der Aktionäre ausgerichtete Vorgabe enthalten muss, die das Ermessen des Einberufungsberechtigten bindet. Weiterlesen...

Bundesarbeitsgericht: Rechtsweg nach Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers

Ist der Geschäftsführer einer GmbH durch die Gesellschaft abberufen worden und ist ihm dies bekanntgegeben worden, endet die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, mit der Folge dass die Frage der Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen sich bei Rechtsstreitigkeiten zwischen diesen der Gesellschaft nach allgemeinen Grundsätzen richtet. Weiterlesen...

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Meilicke Hoffmann & Partner, Bonn, Registergericht Essen PR 233. Impressum.
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