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Ausgabe 10.04.2019
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Der BGH hat zugunsten der börsennotierten Easy Software AG zwei Organhaftungsklagen gegen ehemalige Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder entschieden. Beide Verfahren initiierte Dr. Thomas Heidel als besonderer Vertreter. MH&P vertrat die Gesellschaft als Prozessbevollmächtigte.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jüngst einer ausufernden Anwendung der Regeln zum acting in concert (AIC) im Aktien- und Kapitalmarktrecht Grenzen gesetzt. Nach seinem sehr praxisrelevanten Urteil (25. September 2018, II ZR 190/17) begründet es kein solches Zusammenwirken, wenn Aktionäre ihr Stimmverhalten nur zum gleichgerichteten Vorgehen bei einer einzigen Hauptversammlung (HV) abstimmen.
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Entsendet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit ins Ausland, sind die für Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten wie Arbeit zu vergüten. Maßgeblich ist grundsätzlich die Reisezeit, die bei einem Flug in der Economy-Class anfällt.
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Welches Gericht eines Mitgliedstaats für Klagen eines privaten Inhabers griechischer Staatsanleihen, die im Jahr 2012 zwangsweise umgetauscht wurden, gegen den griechischen Staat zuständig ist, richtet sich nicht nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen. Denn es handelt sich nicht um einen Rechtsstreit über "Zivil- und Handelssachen" im Sinne dieser Verordnung.
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Die durch das Lebensversicherungsreformgesetz vom 01.08.2014, in Kraft getreten am 07.08.2014, geänderten Regelungen über die Beteiligung von Versicherungsnehmern an Bewertungsreserven in der Lebensversicherung sind nicht verfassungswidrig. Dies hat der BGH mit Urteil vom 27.06.2018, Az.: IV ZR 201/17 entschieden.
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