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Ausgabe 25.03.2015
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Neben Urteilen und anderen gerichtlichen Entscheidungen ist die Zwangsvollstreckung u.a. auch aus notariellen Urkunden zulässig , wenn sich der Schuldner darin der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat. Von dieser Möglichkeit wird in der Praxis regelmäßig Gebrauch gemacht. Der BGH hat nun entschieden, dass solche Vollstreckungsunterwerfungserklärungen unwirksam sind, wenn die betreffenden Zahlungsverpflichtungen nicht hinreichend konkret bezeichnet sind.
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Wer ein erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt, haftet gemäß § 25 des Handelsgesetzbuches (HGB) für alle im Betriebe des übernommenen Geschäftes begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. Dies gilt auch für durch den früheren Inhaber unter dem Namen dieses Handelsgeschäftes begründete Steuerschulden. Der Bundesfinanzhof hat in einem neueren Urteil die daraus resultierende Haftung für Steuerschulden eines übernommenen Betriebes erleichtert.
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Mit verschiedenen Urteilen vom 18.03.2015, Az.: VIII ZR185/14, VIII ZR 242/13, VIII ZR 21/13, hat der BGH die Wirksamkeit verschiedener formularmäßiger Renovierungs- bzw. Abgeltungsklauseln unter Aufgaben seiner bisherigen Rechtsprechung für unzulässig erklärt.
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Das "Sport-Spitzengespräch" vom 23.02.2015 zwischen der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles und Vertretern des DOSB und des DFB hat jedenfalls im Bereich des Sports für Klarheit und etwas Entspannung gesorgt, da dem Amateursport nunmehr weitgehend der Mindestlohn "erspart" bleibt, der viele Vereine in finanziellen Nöten gebracht hätte. Unklar war vor allem, wie die Vergütung der als Minijobber angemeldeten Amateursportler zu berechnen ist.
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In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof erneut mit der rechtlichen Zulässigkeit von Kundenschutzklauseln einer GmbH gegenüber einem ausscheidenden Gesellschafter befasst und hierbei die bisherige Linie der Rechtsprechung bestätigt.
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