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Ausgabe 24.03.2020
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Die rasante Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2 / COVID-19) führt zu erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und Beeinträchtigungen der Wirtschaft. Neben weiteren Maßnahmen bereitet die Bundesregierung ein Gesetz vor, dass die Folgen der Corona-Pandemie insbesondere im Zivil-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht abmildern soll – in Form einer sog. Formulierungshilfe für die Mehrheitsfraktionen.
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