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Ausgabe 06.07.2023
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Ab dem 01.07.2023 tritt das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG – in Kraft, das Änderungen sowohl bei den Leistungen aber auch bei den Beiträgen vorsieht. Was für die Personalstellen/Gehaltsabrechnungsstellen wichtig ist:
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Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzge-setz - HinSchG), die deutsche Umsetzung der europäischen Whistleblower-Richtlinie 2019/1937, ist am 02.07.2023 in Kraft getreten. Ein Teil der Bußgeldvorschriften gilt allerdings erst ab dem 01.12.2023.
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Die Haftung von Organmitgliedern der Gesellschaft gegenüber spielt in der gesellschaftsrechtlichen Praxis eine zentrale Rolle. Vor allem GmbH-Geschäftsführer sehen sich häufig Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft ausgesetzt. Eine wichtige Verteidigungslinie des Geschäftsführers ist in solchen Fällen sein Hinweis auf einen von der Gesellschafterversammlung gefassten Entlastungsbeschluss.
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Seit einer Gesetzesänderung in diesem Frühjahr können Vereine ihre Mitgliederversammlungen bei entsprechendem Mehrheitsbeschluss der Mitglieder rein virtuell abhalten; ohne einen solchen vorherigen Beschluss sind hybride Versammlungen auf Anordnung des Vorstands bei der Einberufung möglich – in einer Mischung aus Präsenzversammlung und der Zuschaltung von Mitgliedern im Wege der elektronischen Kommunikation. In jedem Falle müssen die elektronisch Zugeschalteten ihre Rechte vollständig wie in Präsenz ausüben können. Satzungsänderungen sind nicht erforderlich
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