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Meilicke Hoffmann & Partner - Rechtsanwälte

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Ausgabe 17.04.2025

BGH zur Bindung des Gesellschafters an seine Stimmabgabe

In der Praxis kommt es vor, dass Gesellschafter ihre einmal abgegebene Stimme vor Abschluss des Abstimmungsverfahrens ändern wollen. Im konkreten Fall ging es um ein schriftliches Umlaufverfahren zwischen dem 04.11. und 12.12.2019. Der betreffende Gesellschafter hatte zunächst mit „Ja“ gestimmt, aber später seine Meinung geändert und daraufhin am 20.11.2019 mit „Nein“ gestimmt. Der Versammlungsleiter vertrat die Auffassung, eine einmal abgegebene Stimme könne nicht widerrufen werden. Weiterlesen...

OLG Köln zur Unwirksamkeit des Widerrufs einer Pensionszusage

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat mit Urteil vom 26. September 2024 (Az. 18 U 35/24) entschieden, dass eine Aktiengesellschaft (AG) nicht berechtigt ist, die Betriebsrente eines ehemaligen Vorstandsmitglieds nach mehr als 20 Jahren aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten einseitig zu kürzen. Ein gesetzliches Kürzungsrecht bestehe nicht; die entsprechende Klausel in der vertraglich vereinbarten Pensionszusage sei unwirksam, da sie das ehemalige Vorstandsmitglied wegen ihrer Intransparenz unangemessen benachteilige. Weiterlesen...

BGH: Haftung für Anlegerschäden auch, wenn Unternehmen nicht selbst auftrat

Wichtige Pflöcke eingerammt hat jüngst der BGH für die Haftung von Unternehmen am Bespiel eines Finanzdienstleistungskonzerns, der ein betrügerischen Schneeballsystem betrieb (Urteil vom 6. März 2025, III ZR 137/24). Für die Schädigung der Anleger haften nicht nur die aktiv nach außen auftretenden Unternehmen. Alle am System beteiligten Unternehmen können haften – auch die, die nicht aktiv nach außen in Erscheinung treten. Das kann über den konkreten Fall hinaus in vielen Fällen Anlegern Hoffnung auf die Durchsetzung von Ersatzansprüchen machen. Weiterlesen...

BVerwG: Deutliche Stärkung der Kontrollmöglichkeiten zum Beispiel des Gemeinderats gegenüber Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung

„Enorme Bedeutung“ (so der Kölner Rechtsanwalt Konrad Adenauer) für die Praxis zumal von Gemeinden hat eine aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 18. September 2024 (8 C 3/23). Sie stärkt Kontrollmöglichkeiten zB von Gemeinderäten. Denn entgegen der bisherigen Praxis setzt die Freistellung von Aufsichtsratsmitgliedern, die auf Veranlassung einer Gebietskörperschaft im Aufsichtsrat (AR) einer Aktiengesellschaft sitzen, von ihrer ansonsten bestehenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 116 Satz 2 Aktiengesetz) nicht voraus, dass die Berichtsempfänger die Vertraulichkeit der empfangenen Informationen gewährleisten müssen. Damit ist zB der Gemeinderat tauglicher Empfänger solcher Berichte der Aufsichtsratsmitglieder. Weiterlesen...

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