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Meilicke Hoffmann & Partner - Rechtsanwälte

Newsletter

Ausgabe 01.04.2020

Corona-Update – Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie

Der Deutsche Bundestag hat auf der Basis einer wenige Tage zuvor veröffentlichten Formulierungshilfe der Bundesregierung (siehe Newsletter 3/2020) am 25. März 2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen. Nach Zustimmung durch den Bundesrat am 27. März 2020 wurde das Gesetz noch am selben Tag im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2020 I 569 ff.). Es hat weitreichende Auswirkungen auf weite Teile der Bevölkerung. Weiterlesen...

COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz vom 27. März 2020

Eine vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und Einschränkung der Haftung der Geschäftsleiter bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz wurden beschlossen. Der Gesetzgeber hat, der Formulierungshilfe der Bundesregierung folgend (siehe Newsletter 3/2020), am 27. März 2020 das Covid 19 Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) erlassen. Hierdurch sollen Insolvenzen aufgrund der Corona-Krise verhindert werden. Zu diesem Zweck wurde die Insolvenzantragspflicht vorübergehend weitgehend ausgesetzt (siehe Ziff. 1). Des Weiteren sollen die bisher geltenden Risiken für die Geschäftspartner von insolventen Gesellschaften, in Haftung genommen zu werden oder erhaltene Zahlungen und Leistungen zurückgeben zu müssen, ausgesetzt oder zumindest abgemildert werden. Weiterlesen...

Änderungen im Gesellschaftsrecht sowie im Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie für Wohnungseigentümergemeinschaften

Die Änderungen betreffen insbesondere Kapitalgesellschaften, wie die Aktiengesellschaft, die GmbH, die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die Europäische Aktiengesellschaft (SE), daneben aber auch den Verein und die Genossenschaft. Das Gesetz enthält auch Regelungen zur Wohnungseigentümergesellschaft, der Stiftung und der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Regelungen zu Personengesellschaften fehlen Weiterlesen...

Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Pflicht zur Veröffentlichung von Insiderinformationen börsennotierter Unternehmen (Art. 17 MAR)

Die COVID-19-Pandemie stellt das öffentliche Leben auf den Kopf, es gelten weitgehende Versammlungsbeschränkungen. Viele Geschäfte müssen geschlossen bleiben, Hauptversammlungen können aufgrund des Versammlungsverbots nicht wie geplant stattfinden. Die Corona-Krise hat auch Auswirkungen auf die Pflichten von börsennotierten Gesellschaften. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt in Form von Antworten auf häufig gestellte Fragen Hinweise, was in Zeiten der Corona-Krise für die Pflicht zu Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 MAR gilt Weiterlesen...

Aktuelle Corona-Hilfen im Steuerrecht (Stand 29.03.2020)

Mit Schreiben vom 19.03.2020 hat das Bundesfinanzministerium eine Reihe von Maßnahmen angekündigt, mit denen Steuerzahler von Corona-bedingten Schäden teilweise entlastet werden sollen. Hierbei geht es um Fragen zur Anwendung von Ermessenvorschriften im Besteuerungsverfahren und bei der Durchsetzung von Steuerforderungen, nicht jedoch um die Höhe der Steuerlast selbst. Weiterlesen...

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