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Ausgabe 31.05.2016
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Seit Monaten berichtet die Presse über das nahende Ende des gesetzlichen Widerrufsrechts für Darlehensnehmer, die in der Vergangenheit ein Immobiliendarlehen für private Zwecke aufgenommen haben. Ein solches Widerrufsrecht besteht für alte, nach dem 31.10.2002 abgeschlossene Verträge fort, wenn die Bank, die Sparkasse oder der sonstige gewerbliche Darlehensgeber entgegen der gesetzlichen Verpflichtung nicht über das an sich nur zwei Wochen nach Vertragsabschluss währende Widerrufsrecht belehrt hatte oder wenn die erteilte Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Nach Statistiken der Verbraucherzentralen war letzteres in bis zu 50% der Darlehensverträge der Fall. Bei einer solchen fehlerhaften (oder gänzlich fehlenden) Widerrufsbelehrung konnte die 2-Wochen-Frist niemals zu laufen beginnen, so dass häufig vom „ewigen Widerrufsrecht“ gesprochen wird.
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Führt ein Arbeitgeber die Beiträge an eine Pensionskasse, die Entgeltbestandteile beinhalten, nicht ab und unterrichtet der Geschäftsführer die Arbeitnehmer nicht spätestens bei Fälligkeit oder unverzüglich danach, haftet er deliktisch. Für die Strafbarkeit des § 266 a Abs. 3 StGB ist nicht erforderlich, dass der Arbeitnehmer Versicherungsnehmer der Pensionsklasse ist.
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Die Kündigung eines Schwerbehinderten bedarf nur dann der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes gemäß § 85 SGB IX, wenn der betreffende Arbeitnehmer Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Arbeitsplatz im räumlichen Geltungsbereich des SGB IX hat und das Arbeitsverhältnis dem deutschem Arbeitsvertragsstatut unterfällt.
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Der Geschädigte kann bis zu Lieferung eines Neufahrzeuges Nutzungsausfallentschädigung (oder ggf. auch Mietwagenkosten) geltend machen, wenn kein dem zerstörten Fahrzeuges in seinen wesentlichen Ausstattungsmerkmalen vergleichbares Fahrzeuges auf dem regionalen Markt verfügbar ist.
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In einem kürzlich veröffentlichten Urteil hat sich das Kammergericht mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von WhatsApp befasst. Diese sind ausschließlich in englischer Sprache verfasst und somit nach Auffassung des Kammergerichts gegenüber deutschen Verbrauchern unwirksam.
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