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Meilicke Hoffmann & Partner - Rechtsanwälte

Newsletter

Ausgabe 02.06.2021

Sachgrundlose Befristung bei anders gearteter Vorbeschäftigung

Das Verbot einer sachgrundlosen Befristung im Falle einer Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber gilt nicht, wenn die Vorbeschäftigung ganz anders geartet war. Ausreichend ist nicht eine zeitliche Unterbrechung der Erwerbsbiographie. Weiterlesen...

Besonderer Vertreter: ein weiterer Sieg für eine Aktiengesellschaft – und generell für gute Corporate Governance

Die Einsetzung unseres Sozius Thomas Heidel zum besonderen Vertreter waren mehrfach Gegenstand in unserem Newsletter. Die erstrittenen Entscheidungen bis hin zum BGH sind in der Literatur vielfach besprochen worden. Das Rechtsinstitut hat sich etabliert. Doch es ist gelegentlich auch Anlass für Anfeindungen. Nachdem nun zwei weitere von einem besonderen Vertreter begonnene Haftungsprozesse vor dem OLG Düsseldorf endeten, ist es Zeit, ein Zwischen-Fazit zu ziehen. Und dieses fällt aus Sicht der Gesellschaft positiv aus. Weiterlesen...

Paukenschlag des BGH: Keine Zustimmungsfiktion zur Änderung von Banken-AGB - BGH XI ZR 26/20

Studierende lernen schon in den ersten Semestern des Jurastudiums, dass Schweigen grundsätzlich keine Wirkungen im Rechtsverkehr hat. Trotzdem finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken und Sparkassen (und ähnlich häufig bei Versicherungsgesellschaften und Energieversorgern) regelmäßig Klauseln, die eine Zustimmung der Kunden zu Änderungen dieser Regelwerke fingieren, wenn nicht innerhalb kurzer Zeit nach Mitteilung vorgesehener Änderungen widersprochen wird. Dies hat der BGH jetzt in seinem Urteil vom 27.04.2021 für unzulässig erklärt. Weiterlesen...

Großer Spielraum bei Verdachtsberichtserstattung II: Keine Gegendarstellung gegen Bericht über mögliches Steuersparmodell

Im Newsletter 3/21 besprachen wir die viel beachtete Entscheidung des OLG Nürnberg über die gescheiterte Millionenklage eines Solarunternehmens gegen die Süddeutsche Zeitung. Das Gericht räumte bei einem sorgfältig recherchierten Bericht über den Verdacht von Insiderhandel mit allem Recht der Pressefreiheit den Vorrang vor dem Schutz der wirtschaftlichen Interessen des Betroffenen ein. Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bekräftigte jüngst einmal wieder den weiten Spielraum bei der Verdachtsberichterstattung in wirtschaftlichen Sachverhalten. Der Fall betraf einen Streit zwischen dem „Spiegel“ und dem Fernsehmoderator Johannes B. Kerner. Dabei ging es um die Pflicht des Magazins zum Abdruck einer Gegendarstellung. Der „Spiegel“ hatte diese zwar aufgrund gerichtlicher Entscheidungen gedruckt. Er rief im Anschluss jedoch das BVerfG an, um eine Verletzung seiner grundgesetzlich verbürgten Pressefreiheit feststellen zu lassen. Und bekam Recht: Im Zweifel ist im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes davon auszugehen, dass es sich bei einer Veröffentlichung um eine Meinungsäußerung handelt; und dagegen gibt es keine Gegendarstellung. Weiterlesen...

VW-Dieselskandal: Zeugnisverweigerungsrecht des früheren Vorstandsvorsitzenden Winterkorn entbindet VW nicht von sekundärer Darlegungs- und Beweislast

Dass das Zeugnisverweigerungsrecht des Vorstandsvorsitzenden die sekundäre Darlegung- und Beweislast nicht entfallen lässt, hat der BGH mit Urteil vom 04.05.2021 – VI ZR 81 / 20 – entschieden. Der Kläger hat im März 2015 einen von der Beklagten hergestellten Pkw, der mit dem Dieselmotor EA 189 ausgestattet war, erworben. Der Motor war mit einer „Schummelsoftware" ausgerüstet, die erkannte, ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand oder im normalen Fahrbetrieb befand. Im Prüfungsmodus schaltete die Software auf einen niedrigeren Stickoxid-Ausstoß als im Normalbetrieb. Weiterlesen...

Interview von Dr. Thomas Heidel und Dr. Daniel Lochner zum Thema Delisting

Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass sich Delisting-Fälle im zeitlichen Zusammenhang mit der Corona-Pandemie mehren. Dr. Thomas Heidel und Dr. Daniel Lochner haben zu den Hintergründen dieses Phänomens in einem Interview Stellung genommen, das im Geschäftsbericht 2020 der Scherzer und Co. AG, Köln, veröffentlicht wurde. Weiterlesen...

Aus unseren Veröffentlichungen

Dr. Thomas Heidel - Anmerkung zu OLG Frankfurt, Urteil v. 29.12.2020, 5 U 231/19 (Entlastungsbeschlüsse der Deutsche Bank AG 2018), Beschränkungen von Auskunftspflicht und Anfechtbarkeit durch beschränkte rechtliche Folgen der Entlastung), in: EWiR 2021, 165. Dr. Daniel Lochner - Anmerkung zum Beschluss des OLG Stuttgart v. 07.08.2020 - 20 U 6/17, Anfechtbarkeit einer Aufsichtsratswahl bei vorangegangenen massiven Pflichtverletzungen der wiedergewählten Aufsichtsratsmitglieder, in: EWiR 2021, 169 f. Weiterlesen...

Alle Artikel auf: www.meilicke-hoffmann.de

Meilicke Hoffmann & Partner, Bonn, Registergericht Essen PR 233. Impressum.
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