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Meilicke Hoffmann & Partner - Rechtsanwälte

Newsletter

Ausgabe 07.07.2015

Thomas Heidel erneut zum Besonderen Vertreter gewählt

Die Hauptversammlung der Strabag AG in Köln wählte am 19.06.2015 Herrn Dr. Thomas Heidel zum Besonderen Vertreter und Dr. Daniel Lochner zum Ersatz-Vertreter. Ihre Aufgabe ist die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen der Strabag AG gegen ihre Mehrheitsaktionärin Strabag SE mit Sitz in Villach, Österreich. In der Praxis gab es bislang erst sehr wenige Fälle der Bestellung eines Besonderen Vertreters. Weiterlesen...

Meilicke Hoffmann & Partner erstreitet grundlegende BGH-Entscheidung zum Besonderen Vertreter

In der Praxis machen Aktiengesellschaften zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen vermehrt von der Möglichkeit Gebrauch, einen Besonderen Vertreter als Sonderorgan zu bestellen, anstatt die Aufgabe Vorstand und Aufsichtsrat zu überlassen - siehe den Artikel zur Bestellung eines Besonderen Vertreters bei der Strabag AG in diesem Newsletter. Da die Rechtstellung des Besonderen Vertreters gesetzlich weitgehend nicht geregelt ist, ist in der Praxis Vieles umstritten. Mit dem Beschluss des BGH vom 28.04.2015, Az.: II ZB 19/14, konnte Meilicke Hoffmann & Partner eine Klärung einer bislang streitigen Frage erreichen, wodurch die Rechtstellung des Besonderen Vertreters gestärkt wird. Weiterlesen...

Der Fall CoBank: OLG Frankfurt stärkt Unabhängigkeit von Vorständen

Eine weitere gerichtliche Schlappe musste der Aufsichtsrat der Commerzbank ("CoBank") erleiden: Auch das OLG Frankfurt lehnte die Abberufung eines unliebsam gewordenen Vorstandsmitglieds unter dem Vorwand ab, man wolle doch nur konzernweit Kosten sparen, das dürfe doch auch vor dem Vorstand keinen Halt machen. Das Urteil stärkt weit über den entschiedenen Fall hinaus die Unabhängigkeit von Vorstandsmitgliedern. Weiterlesen...

Erbschaftsteuerreform: Koalition einig

Die Große Koalition in Berlin hat sich auf Änderungen an dem Referentenentwurf vom 1. Juni 2015 geeinigt. Der Entwurf wird voraussichtlich noch vor der Sommerpause vom Kabinett beschlossen werden und in den Bundestag eingebracht werden. Weiterlesen...

Keine Verjährungshemmung durch (zu ungenaue) Mustergüteanträge

Der Bundesgerichtshof hat in vier Urteilen vom 18.06.2015, Az.: III ZR 189/14, III ZR 191/14, III ZR 198/14 und III ZR 227/14, entschieden, welche Anforderungen an Güteanträge zu stellen sind, die zur Hemmung der Verjährung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung dienen sollen. Weiterlesen...

Keine Hemmung der Verjährung bei bewusst falschen Angaben im Mahnverfahren

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 23.06.2015, Az.: XI ZR 536/14, einem Anleger die Berufung auf die Hemmung der Verjährung durch die Zustellung eines Mahnverfahrens wegen falscher Angaben im Mahnverfahren versagt. Weiterlesen...

Tipp für die Personalabteilung

Ab dem 01.07.2015 gilt eine neue Pfändungstabelle. Weiterlesen...

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Meilicke Hoffmann & Partner, Bonn, Registergericht Essen PR 233. Impressum.
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