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Meilicke Hoffmann & Partner - Rechtsanwälte

Newsletter

Ausgabe 27.06.2018

Erneute Hoffnung auf Anrechnung ausländischer Körperschaftssteuer

Das in Deutschland bis 2000 gültige körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren verstieß bekanntlich gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit (EuGH-Urteile Manninen für Finnland, Test Claiments in the FII Group Litigation I und II für Großbritannien, Meilicke I und II für Deutschland und Accor für Frankreich). In Deutschland warten die Aktionäre seit über einem Jahrzehnt darauf, dass Deutschland diese EuGH-Rechtsprechung durch Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuervorbelastung auf Auslandsdividenden umsetzt. Alle Versuche, die Ansprüche bei der deutschen Finanzgerichtsbarkeit durchzusetzen, sind bisher aber daran gescheitert, dass die Steuerpflichtigen darüber im Unklaren gelassen werden, welche Anforderungen an den Nachweis der ausländischen Steuerbelastung gestellt werden. Materiell und formell wird durch die im Vergleich zur inländischen Vorbelastung andere Berechnungsweise das unionsrechtliche Äquivalenzprinzip verletzt. Das deswegen gegen Deutschland eingeleitete Beschwerdeverfahren wegen Vertragsverletzung (siehe W. Meilicke, Der Betrieb 2015 S. 2601) liegt noch unbeschieden bei der Kommission. Weiterlesen...

BFH: Fußballschiedsrichter selbstständige Gewerbetreibende

Nicht nur im Rahmen der laufenden Weltmeisterschaft stehen neben den Spielern auch die Schiedsrichter im Mittelpunkt der Öffentlichkeit. In den letzten Jahren hat sich die Tätigkeit der Fußballschiedsrichter, insbesondere auf internationaler Ebene und in der 1. und 2. Bundesliga, zu einer finanziell lukrativen Tätigkeit entwickelt. Insofern ist es nicht erstaunlich, dass die Einnahmen der Schiedsrichter auch in den Blickpunkt der Finanzverwaltung geraten sind. Umstritten war jedoch lange Zeit, ob die Schiedsrichter mit ihren Vergütungen auch der Gewerbesteuer unterliegen. Weiterlesen...

Finanzverwaltung akzeptiert BFH Urteil zu Zinshöhe, verlangt aber Antrag

Wie im Newsletter 5/2018 berichtet, äußerte der BFH in einem Beschluss vom 20. April 2018 erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2015; er gewährte in dem von ihm entschieden Fall Aussetzung der Vollziehung. Schneller als erwartet hat das BMF auf diese Entscheidung reagiert. Nach dem BMF-Schreiben vom 14.06.2018 (DB 2018, 1503) soll auf Antrag für Verzinsungszeiträume nach dem 01.04.2015 Aussetzung der Vollziehung gewährt werden. Das BMF hat dies für alle Fälle angeordnet, in denen der Zinssatz nach § 238 Abs. 1 S. 1 AO zur Anwendung kommt. Damit geht das BMF sogar über die Entscheidung des BFH hinaus, der die verfassungsrechtlichen Zweifel nur für die Nachzahlungszinsen nach § 233a AO festgestellt hat. Die Aussetzung der Vollziehung wird aufgrund des BMF-Schreibens somit auf Antrag auch für Stundungszinsen (§ 234 AO) und Aussetzungszinsen (§ 237 AO) gewährt. Weiterlesen...

MUSTERFESTSTELLUNGSKLAGE verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat am 14.06.2018 das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage verabschiedet. Damit wird Verbrauchern in Massenschadensfällen die Durchsetzung ihrer Rechte gegen Unternehmen erleichtert. Bei sogenannten „Bagatell- oder Streuschäden“ (etwa wegen verspäteter Zinsgutschriften oder unberechtigter Bearbeitungsgebühren von Banken oder überhöhter Strom-/Gasabrechnungen durch Energieversorger) wurden in der Vergangenheit viele Verbraucher davon abgehalten, individuell geringe Schadensersatzforderungen geltend zu machen. Denn der Aufwand und vor allem die Kosten standen außer Verhältnis zum möglichen Ergebnis eines Prozesses. Damit soll jetzt Schluss sein. Weiterlesen...

OLG Köln verpflichtet Händler, VW Diesel mit „Schummelsoftware“ zurückzunehmen

Das OLG Köln hat die Berufung eines Autohauses zurückgewiesen, mit dem es zur Rücknahme eines PKW mit sog. „Schummelsoftware“ verpflichtet wurde. Das erstinstanzliche Urteil des LG Köln ist damit rechtskräftig. Weiterlesen...

Diesel-Abgasskandal: Hersteller kann am gleichen Ort verklagt werden wie Händler

Verkäufer und Hersteller eines Kraftfahrzeuges können als Streitgenossen am gleichen Gericht verklagt werden, wenn der Käufer des Fahrzeuges gegen beide gleichartige Ansprüche geltend macht und diese auf dem im Wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Grund beruhen. Das hat nun der BGH entschieden. Weiterlesen...

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Meilicke Hoffmann & Partner, Bonn, Registergericht Essen PR 233. Impressum.
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