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Ausgabe 26.08.2015
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Meilicke Hoffmann & Partner haben die Gesellschafter der AssFiNET-Gruppe bei der (englischsprachigen) Verhandlung des Kaufvertrages über die Geschäftsanteile an den Gesellschaften dieser Gruppe beraten. Die Gesellschaften wurden von der Acturis Group Ltd. mit Sitz in London erworben.
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In der Krise ruft Griechenland nach Investoren. Das Interesse an günstigen Gelegenheiten für Investitionen ist deutlich gestiegen. Von besonderem Interesse ist der Immobilienerwerb. Die Immobilienpreise in Griechenland sind so niedrig wie schon lange nicht mehr. Es gibt zahlreiche Immobilien, vor allem gewerbliche, die zu einem Bruchteil des objektiven, an den Herstellungskosten orientierten Verkehrswertes derzeit zum Verkauf stehen. Hierzu zählen vor allem Hotel- oder Ferienanlagen. Was ist beim Immobilienerwerb zu beachten?
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Am 17.08.2015 ist die europäische Erbrechtsversordnung (VO-EU Nr. 650/12, EU-ErbVO) in Kraft getreten. Hierdurch wird neu geregelt, welches nationale Recht in Erbfällen mit Auslandbezug zur Anwendung kommt. Bisher unterlag das Erbrecht, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes Deutscher war, deutschem Recht. Nach der EU-ErbVO unterliegt nunmehr die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hat. Allerdings lässt die EU-ErbVO eine Rechtswahl durch eine letztwillige Verfügung zu.
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Der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung eines Auszubildenden kann einen wichtigen Grund zur Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses nach § 22 Abs. 2 Nr. 1b BBiG darstellen, wenn der Verdacht auch bei Berücksichtigung der Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses dem Ausbildenden die Fortsetzung der Ausbildung objektiv unzumutbar macht.
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Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat die Parteien eines Unternehmenskaufvertrages wegen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften mit Bußgeldern in jeweils fünfstelliger Höhe belegt.
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