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Meilicke Hoffmann & Partner - Rechtsanwälte

Newsletter

Ausgabe 07.09.2016

Dauerthema: Drohende Vorsatzanfechtung von Zahlungen säumiger Schuldner

Bereits wiederholt berichteten wir über die höchstrichterliche Rechtsprechung zu den Möglichkeiten eines Insolvenzverwalters, Zahlungen an Gläubiger wegen vorsätzlicher Benachteiligung anderer Gläubiger anzufechten, wenn dem Zahlungsempfänger bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Schuldner eigentlich zahlungsunfähig ist (vgl. zuletzt Newsletter 7/2016: „Vorsicht bei Zahlungen an säumige Schuldner“). In einer jüngeren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof präzisiert, wann von einer solchen Kenntnis des Zahlungsempfängers auszugehen ist. Weiterlesen...

Wie kündigt man einem Geschäftsführer oder einem Vorstandsmitglied?

Kündigungen des Anstellungsvertrags von Geschäftsführern oder Vorstandsmitgliedern sind regelmäßig Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Schwerpunkt hierbei ist die Frage, ob ein wichtiger Grund für die Kündigung vorlag. Daneben scheitern Kündigungen vielfach aber bereits an der vermeintlich einfachen Beachtung formaler Voraussetzungen bei der Bekanntgabe der Kündigung gegenüber dem Organmitglied. Das OLG Köln hat erst kürzlich die Kündigung eines Geschäftsführers aufgrund von Fehlern bei der Bekanntgabe für unwirksam erachtet. Weiterlesen...

Was weiß die Aktiengesellschaft?

Eine Aktiengesellschaft weist einen Vertragspartner nicht auf ein bestimmtes Risiko hin, obgleich sie dies hätte tun müssen - sofern sie denn um das Risiko wusste. Aber was genau weiß die Aktiengesellschaft? Muss sie sich z.B. auch Wissen zurechnen lassen, das ein einzelner Mitarbeiter oder ein Organmitglied aus einem Aufsichtsratsmandat bei einem anderen Unternehmen erlangt, aber für sich behalten hat? Weiterlesen...

Bundesgerichtshof klärt Prioritätsrecht an Domainnamen bei Gleichnamigen

Wer eine Domain „grit-lehmann.de“ im Namen eines dritten Namensträgers registriert, muss gewährleisten, dass alle Gleichnamigen einfach und zuverlässig überprüfen können, dass die Adresse wirklich eine Grit Lehmann nutzt. Der Hinweis auf der Homepage „Hier entsteht eine neue Internetpräsenz“ reicht nicht aus. Weiterlesen...

BGH: Einwilligung in Chefarztbehandlung für Hand-OP gilt nicht für Behandlung durch stellvertretenden Oberarzt

In einem kürzlich veröffentlichten und von der Presse viel beachteten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Patienten gestärkt und festgestellt, dass eine von dem stellvertretenden Oberarzt durchgeführte Hand-OP rechtswidrig war, wenn der Patient nur in die Operation durch den Chefarzt eingewilligt hat. Weiterlesen...

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Meilicke Hoffmann & Partner, Bonn, Registergericht Essen PR 233. Impressum.
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