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Ausgabe 25.09.2013
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Wer eine Werkleistung bestellt, dem stehen im Falle einer mangelhaften Herstellung des Werkes grundsätzlich Gewährleistungsansprüche zu. Diese Ansprüche kann der Besteller nach aktueller Entscheidung des BGH im Falle von Schwarzarbeit nicht geltend machen.
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Mit zwei Urteilen vom 11.09.2013 (II ZR 17/13 und IV ZR 114/13) hat der BGH über die Berechnung des Rückkaufswertes von kapitalbildenden Lebensversicherungen nach deren Kündigung entschieden.
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Eine Vielzahl von gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen (z.B. Sqeueeze-out; Abschluss eines Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrages) geht mit einem Eingriff in das Aktieneigentum der (außenstehenden) Aktionäre einher. Dies ist nur zulässig, wenn diese Aktionäre dafür eine volle Entschädigung erhalten, deren Angemessenheit sie in einem Spruchverfahren überprüfen lassen können. In einem derartigen Verfahren müssen sich die Aktionäre nach zwei neuen Entscheidungen des OLG Düsseldorf nicht auf einem gerichtlichen "Zwangsvergleich" einlassen.
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Gegenstand des Verfahrens war eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. ("VZBV") gegen einen unmittelbar an Kinder gerichtete Werbeaussage mit einem Link zu kostenpflichtigem Zubehörangeboten für ein Onlinecomputerspiel.
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Am 22. Juli dieses Jahres trat das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) als Kernelement des Gesetzes zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie (überwiegend) in Kraft. Damit wurde gleichzeitig das bis dahin geltende Investmentgesetz außer Kraft gesetzt.
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