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Meilicke Hoffmann & Partner - Rechtsanwälte

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Ausgabe 14.10.2015

Internationale Prozessführung: Gerichtsstandvereinbarungen können Torpedo-Klagen unterbinden

Wer vor einem Gericht im europäischen Ausland - insbesondere auf Zahlung - in Anspruch genommen zu werden droht, kann vor dem Gericht seines Heimatlandes auf Feststellung klagen, dass solche Ansprüche nicht bestehen. Für den deutschen Geschäftspartner kann dies sowohl Vor- wie auch Nachteile haben. Ist er schnell genug, die Klage in Deutschland zu erheben, bevor das Verfahren im Ausland beginnt - sog. "Torpedoklage" - kann er zu seinem Vorteil das Streitverfahren jedenfalls zunächst in Deutschland führen. Ist der Gegner schneller, muss er den Prozess zu seinem Nachteil zunächst im Ausland führen. Der europäische Verordnungsgeber hat mit Wirkung ab Januar dieses Jahres die Voraussetzungen für die Zulässigkeit solcher Klagen näher geregelt. Weiterlesen...

BFH erleichtert Option gegen die Abgeltungssteuer

Der Bundesfinanzhof hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung die an die berufliche Tätigkeit eines Anteilseigners zu stellende Anforderung, welche die Option gegen die pauschale Abgeltungssteuer von 25 % ermöglicht, geklärt. Weiterlesen...

Griechenland: Welche Gesellschaftsform ist sinnvoll?

Das große Angebot an qualifizierten und trotzdem billigen Arbeitskräften machen Investitionen in Unternehmungen in Griechenland interessant. Für den Investor stellt sich die Frage, welche gesellschaftsrechtlichen Organisationsformen das griechische Recht zur Verfügung stellt. Weiterlesen...

BAG erschwert die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei Rentnern

Erfahrene Mitarbeiter sind für die Arbeitgeber unerlässlich. Die befristete Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses über das 65. Lebensjahr hinaus kann vor allem für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter sehr hilfreich sein. Seit dem neuesten Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist seitens des Arbeitgebers beim Abschluss solcher Vereinbarungen Vorsicht geboten. Weiterlesen...

Entscheidung des EuGH zu "Safe Harbor" sorgt für erhebliche Rechtsunsicherheit bei Datentransfer in die USA

Mit Urteil vom 6. Oktober 2015 hat der EuGH das zwischen der Europäischen Union und den USA geltende Datenaustauschabkommen "Safe Harbor" für ungültig erklärt. Diese Entscheidung führt zur großer Unsicherheit darüber, wie der durch "Safe Harbor" legitimierten Datentransfer zwischen USA und der Europäischen Union fortgeführt werden kann. Weiterlesen...

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