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Ausgabe 30.03.2016
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Durch Urteile vom 17. Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die derzeit gültigen Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes für verfassungswidrig erklärt. Zugleich hat das BVerfG dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2016 gegeben, um das Erbschaftsteuergesetz verfassungskonform abzuändern. Nachdem das Bundesfinanzministerium (BMF) im Januar 2015 erste Eckwerte vorgelegt hat ("Schäuble-Vorschlag") hat es am 1. Juni 2015 einen ersten Referentenentwurf für das neue Erbschaftsteuergesetz vorgelegt. Nachfolgend sollen die wichtigsten Änderungen dargestellt und die Frage geprüft werden, ob das Erbschaftsteuergesetz durch diese Änderungen verfassungskonform ausgestaltet wird.
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