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Meilicke Hoffmann & Partner - Rechtsanwälte

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Ausgabe 18.12.2017

Köln: Volle Berücksichtigung vom Besonderen Vertreter gegen STRABAG SE eingeklagter Ersatzansprüche bei Abfindung der Minderheitsaktionäre

Am 14.12.2017 stellte das OLG Köln im Freigabeverfahren fest, dass Ersatzansprüche in Höhe von € 217 Mio. bei der Berechnung der Abfindung der Minderheitsaktionäre im Rahmen des Squeeze-out bei der STRABAG AG voll berücksichtigt werden. Es gab mit dieser Begründung den Weg zur Eintragung des Squeeze-out in das Handelsregister frei (OLG Köln, Az.: 18 AktG 1/17, Beschluss vom 14.12.2017). Weiterlesen...

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