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Ausgabe 18.12.2017
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Am 14.12.2017 stellte das OLG Köln im Freigabeverfahren fest, dass Ersatzansprüche in Höhe von € 217 Mio. bei der Berechnung der Abfindung der Minderheitsaktionäre im Rahmen des Squeeze-out bei der STRABAG AG voll berücksichtigt werden. Es gab mit dieser Begründung den Weg zur Eintragung des Squeeze-out in das Handelsregister frei (OLG Köln, Az.: 18 AktG 1/17, Beschluss vom 14.12.2017).
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