Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

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    Der neue Hirte/Heidel ist da!

    Soeben erschienen ist der neue Kommentar Hirte/Heidel, Das neue Aktienrecht nach ARUG II und Corona-Gesetzgebung. Mitherausgeber ist unser Sozius Dr. Thomas Heidel, der auch maßgebliche Teile der neuen Regelungen kommentiert. Unter den weiteren Autoren sind mit den Herren Dr. Daniel Lochner, Dr. Torben Illner und Dr. Moritz Beneke weitere Kollegen unserer Kanzlei vertreten, die zentrale neue Vorschriften des Aktienrechts erläutern. Das Werk verschafft einen kompakten Überblick über die neuesten Gesetzesänderungen aufgrund von Europarecht und Aktienrecht in der Corona-Krise, insbesondere zu den Vorschriften zur virtuellen Hauptversammlung.

    Mit dem Gesetz zur Umsetzung der 2. Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) ist eine grundlegende gesellschaftsrechtliche Reform in Kraft getreten; die Schwerpunkte des ARUG II sind das neue Vergütungssystem für Vorstände („say on pay“), neue Informationsansprüche für Aktionäre („know-your-shareholder“), erhöhte Transparenzanforderungen („comply or explain“) und die Neuregelung der Geschäfte mit nahestehenden Personen („related-party-transactions“).

    Darüber hinaus greift das COVID-19-Gesetz mit seinen Möglichkeiten für Aktiengesellschaften, die Corona-Krise organisatorisch zu bewältigen, tief in das Aktienrecht ein. Die Schwerpunkte der Corona-Gesetzgebung sind virtuelle Hauptversammlungen ohne Aktionärspräsenz, die Änderungen beim Rechtsschutz der Aktionäre und Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn auch ohne Satzungsregelung.


    Dr. Thomas Heidel

    Dr. Daniel Lochner

    Dr. Torben Illner

    Dr. Moritz Beneke

    In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 7/20

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