Gesellschaftsrecht
Dezember 2024:
Risiken bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Vertretung einer GmbH
Im Zusammenhang mit dem Abschluss von Verträgen mit einer GmbH können sich Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Handelns des die GmbH vertretenden Geschäftsführers ergeben. Solche Zweifel sind insbesondere denkbar hinsichtlich der Wirksamkeit der Bestellung oder Abberufung des die GmbH vertretenden Geschäftsführers oder hinsichtlich eventuell bestehender interner Beschränkungen der Vertretungsmacht des Vertreters. Der BGH hat in einer jüngeren Entscheidung hierzu relevante Rechtsfragen zusammengefasst und klargestellt.
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Dezember 2024:
OLG München: Keine Haftung einer Konzerngesellschaft für Verhandlungen im Namen anderer Konzerngesellschaften
Das Oberlandesgericht (OLG) München musste sich in seinem Urteil vom 24.01.2024, Az. 7 U 3096/22, mit der Frage der Haftung einer Konzerngesellschaft für Verhandlungen im Namen anderer Konzerngesellschaften im Rahmen des Unternehmenskaufs in der Krise (sog. distressed M&A) auseinandersetzen.
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Dezember 2024:
Das Leid mit gesetzlichen Vermutungen – das Beispiel des MoPeG
In unserem Newsletter 5/2024 haben wir über das am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, das MoPeG, berichtet. Und wie immer unter Juristen gibt es Streit nach dem Motto: 2 Juristen, 3 Meinungen. Oder in Goethes Worten: „Im Auslegen seid frisch und munter!“ Es geht um die auf den ersten Blick unscheinbare Regelung neue Regel des § 705 Abs. 3 BGB „Ist der Gegenstand der Gesellschaft der Betrieb eines Unternehmens unter gemeinschaftlichem Namen, so wird vermutet, dass die Gesellschaft nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnimmt.“ Gestritten wird um die Wörter „so wird vermutet“. Warum? Weil immer, wenn das Gesetz Vermutungen aufstellt, großes Grübeln darüber ausbricht, ob man die Vermutung hinnehmen muss oder sie widerlegen kann.
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Dezember 2024:
Neuregelung des Rechtsschutzes gegen Kapitalerhöhungen unter Bezugsrechtsausschluss
Grundlegend neu geregelt hat das Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG (siehe Newsletter 5/2023) den Rechtsschutz gegen Kapitalerhöhungen unter Bezugsrechtsausschluss. Das neue Recht gilt für alle Beschlüsse zur Kapitalerhöhung in Hauptversammlungen, die seit dem 15. Dezember 2023 einberufen worden sind.
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Dezember 2024:
Neue Publikation aus der Kanzlei: „Für den Erhalt der etablierten deutschen Aktienkultur“
Unsere Kollegen Dr. Thomas Heidel, Dr. Daniel Lochner und Dr. Moritz Beneke haben in einem aktuellen Aufsatz (AG 2024, 528) kritisch auf die Vorschläge des Arbeitskreises der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung (VGR) zur Reform des Aktienrechts reagiert. Die Autoren vertreten die Auffassung, dass die Reformvorschläge die Rechte der Aktionäre als wirtschaftliche Eigentümer der Aktiengesellschaft (AG) unnötig schwächen und grundlegende Prinzipien des deutschen Aktienrechts gefährden könnten.
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Oktober 2024:
Landgericht Hannover zur rechtsmissbräuchlichen Ausübung des Informationsrechts des GmbH-Alleingesellschafters (Fußballverein Hannover 96 – Kind)
Das Landgericht Hannover hat im Rahmen eines Auskunftserzwingungsverfahrens mit Beschluss vom 21. Februar 2024 (Aktenzeichen 23 O 4/24) einen Informationsanspruch des alleinigen GmbH-Gesellschafters gegen den Geschäftsführer vereint, weil der Gesellschafter sein Auskunftsrecht angeblich missbrauchen würde. Nicht weniger interessant wird die Entscheidung dadurch, dass es sich bei dem Gesellschafter um den Fußballverein Hannover96 e.V. handelt und beim Geschäftsführer um Herrn Martin Kind, die lebhaft und öffentlichkeitswirksam miteinander streiten.
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Oktober 2024:
BGH weist Klage von Martin Kind ab: Abberufung als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH wirksam
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 16. Juli 2024 (Aktenzeichen II ZR 71/23) entschieden, dass die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH rechtmäßig war und sich dabei gegen die beiden Vorinstanzen LG Hannover (Urteil vom 11. Oktober 2022, 32 O 119/22) und OLG Celle (Beschluss vom 4. April 2023, 9 U 102/22) gestellt. Eine wichtige Frage im Streit zwischen dem Verein und seinem (ehemaligen) Mäzen und langjährigen Vorstandsvorsitzenden ist damit geklärt. Die im Zentrum der medialen Aufmerksamkeit stehende 50+1 Regel der DFL, die auch Kern des Streits zwischen dem Verein und Kind ist, spielt in der vorliegenden Entscheidung keine Rolle. Mit der Causa Kind befasst sich auch ein weiterer Beitrag unseres heutigen Newsletters, in dem wir uns kritisch mit der Entscheidung des LG Hannover vom 21. Februar 2024 (Az. 23 O4/24) auseinandersetzen, die einen Informationsanspruch der Alleingesellschafterin Hannover 96 e.V. gegen die Hannover 96 Management GmbH aus §§ 51a, b GmbHG verneint hatte.
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Oktober 2024:
Wirksamkeit von Bad-Leaver-Klauseln in Dienstverträgen mit variabler Vergütung
In Arbeitsverträgen mit außertariflichen Mitarbeitern und Dienstverträgen mit Geschäftsführern sind häufig variable Vergütungsbestandteile mit der Maßgabe vereinbart, dass sie entfallen, wenn der Anspruchsberechtigte aus dem Dienstverhältnis durch Eigenkündigung oder aus Gründen ausscheidet, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen würden, sog. „Bad-Leaver“. Der BGH hat in einer jüngeren Entscheidung die Zulässigkeit solcher Klauseln grundsätzlich bejaht.
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Oktober 2024:
Neues Recht der Personengesellschaften 2024 in Kraft getreten
Am 1. Januar 2024 ist es in Kraft getretenen – das MoPeG, das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts. Das verabschiedete der Bundestag 2021. Seine Bedeutung zeigt die ganz ungewöhnlich lange Frist zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten. Es wurde als Jahrhundertwerk bezeichnet.
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August 2024:
OLG Hamm: Verbot des Insichgeschäfts zwischen Komplementär-GmbH-Geschäftsführer im Verhältnis zur GmbH & Co. KG
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Urteil vom 11. Januar 2024 (Az.: I-18 U 123/21) klargestellt, dass der Geschäftsführer bei Rechtsgeschäften zwischen ihm als Vertreter einer GmbH & Co. KG sowie mit sich selbst im Verhältnis zur GmbH & Co. KG von den Beschränkungen des § 181 BGB gesondert von der KG befreit werden muss. Eine sogenannte „Befreiungskette“, wonach der Geschäftsführer im Verhältnis zur Komplementär-GmbH und diese wiederum im Verhältnis zur KG von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist, reicht nicht aus.
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August 2024:
Bundesgerichtshof: Kein Anspruch des GmbH-Geschäftsführers oder des Kommanditisten auf Löschung ihres Geburtsdatums und Wohnortes aus dem Handelsregister
Nach seiner Bestellung ist der GmbH-Geschäftsführer zum Handelsregister anzumelden und dabei ist auch sein Geburtsdatum und sein Wohnort anzugeben. Beides wird im Handelsregister eingetragen (§ 43 Nr. 4 Handelsregisterverordnung, „HRV“). Entsprechendes gilt für den Kommanditisten (§ 40 Nr. 5 lit. c HRV).
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August 2024:
BGH erweitert die Möglichkeit der Anordnung der Testamentsvollstreckung bei Kommanditbeteiligungen
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung spielt bei der Vererbung von Gesellschaftsbeteiligungen eine große Rolle. Dadurch kann der Erbe bis zur Dauer von 30 Jahren nach dem Erbfall von der Ausübung der Gesellschafterbefugnisse ausgeschlossen werden. Die die Gesellschaftsbeteiligung betreffenden Verwaltungs- und Vermögensrechte werden allein von dem Testamentsvollstrecker ausgeübt, der hierbei an den Willen des Erben grundsätzlich nicht gebunden ist (§ 2218 BGB).
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August 2024:
Wirksamkeit und Sanktionierung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots für GmbH-Geschäftsführer
In der Praxis häufig sind Vereinbarungen in GmbH-Geschäftsführerverträgen, wonach sich der Geschäftsführer für eine bestimmte Zeit - in der Regel 2 Jahre - nach Beendigung des Geschäftsführervertrages einer Wettbewerbstätigkeit enthalten muss. Zu den Bedingungen und der Tragweite eines solchen Verbots hat sich der BGH in einer jüngeren Entscheidung geäußert.
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Juni 2024:
OLG Brandenburg: Keine eigenständige Anpassung der Geschäftsführervergütung durch Geschäftsführer selbst
In seiner Entscheidung vom 24.01.2024 (Az.: 7 U 2/23, ZIP 2024, 888) hat das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg entschieden, dass die Entscheidung über die Höhe der Vergütung des GmbH-Geschäftsführers allein der Gesellschafterversammlung und nicht der einseitigen Bestimmung durch den Geschäftsführer selbst obliegt.
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Juni 2024:
BGH: Handelsregisterpublizität sticht Datenschutz des Geschäftsführers
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 23. Januar 2024 (Az. II ZB 7/23) entschieden, dass der Geschäftsführer einer GmbH keinen Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten (Wohnort und Geburtsdatum) aus dem Handelsregister hat.
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Juni 2024:
Effektiver Rechtsschutz zur Korrektur einer unrichtigen GmbH-Gesellschafterliste
Mit Urteil vom 17.05.2023 (Az. 23 U 14/23) hat sich das Berliner Kammergericht (entspricht den Oberlandesgerichten in anderen Bundesländern) zu der Frage positioniert, ob ein Gesellschafter im Wege des einstweiligen Rechtschutzes nicht nur die Einreichung einer unrichtigen Gesellschafterliste verhindern, sondern auch die Einreichung der früheren – aus seiner Sicht allein richtigen – Gesellschafterliste fordern kann.
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Juni 2024:
Spruchverfahren: BGH hält an Bewertung nach Börsenkurs selbst bei entgegenstehendem Sonderprüfungsbericht fest
Der BGH hat inzwischen schon mehrfach eine Überprüfung der angemessenen Abfindung allein anhand des Börsenkurses akzeptiert. Im Fall Kabel Deutschland tat er dies, obwohl ein gerichtlich bestellter Sonderprüfer eine Marktmanipulation attestierte.
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Mai 2024:
Vorsicht Falle: Anerkennung ausländischer Schiedssprüche
Unternehmen vereinbaren häufig im Rahmen ihrer internationalen Lieferbeziehungen die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts zur Beilegung eventueller Streitigkeiten mit dem Vertragspartner. Nicht selten wird dabei auch die Zuständigkeit eines im Ausland ansässigen Schiedsgerichts vereinbart. Dies wird zu Recht als die vielversprechendere Lösung angesehen als sich der staatlichen Gerichtsbarkeit eines ausländischen Staates zu unterwerfen, wenn ein deutscher Gerichtsstand nicht durchsetzbar ist. Für den Fall einer Fehlentscheidung verlässt sich der deutsche Vertragspartner häufig darauf, dass ein Schiedsspruch vor seiner Anerkennung in Deutschland zunächst einmal von einem deutschen Gericht gemäß § 1061 ZPO für vollstreckbar erklärt werden muss. Es besteht die Vorstellung, im Rahmen dieses Anerkennungsverfahrens könnten Fehler des Schiedsspruches noch „ausgebügelt“ werden. Eine jüngere Entscheidung des BGH bestätigt jedoch enge Grenzen der Möglichkeiten deutscher Gerichte bei der Überprüfung ausländischer Schiedssprüche.
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Mai 2024:
Oberster Gerichtshof Österreichs: Verschärfte Leitungspflichten und Organhaftung im Konzern – auf deutsches Recht übertragbar
Drei Jahre alt ist eine Entscheidung des OGH, des Obersten Gerichtshofs Österreichs, zum Konzernrecht einschließlich der Pflichten sowie der Mitglieder von Vorständen und Aufsichtsräten und ihrer Haftung. Die vom OGH begründete Ausweitung der Konzernleitungsaufgaben hat erhebliche Ausstrahlungswirkung auf das deutsche Recht und daher nichts von ihrer Aktualität und Bedeutung verloren.
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Mai 2024:
BGH schafft weitere Rechtssicherheit für die Bestellung eines Besonderen Vertreters nach § 147 AktG zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 28. November 2023 (Az. II ZR 214/21) eine wegweisende Entscheidung zur Bestellung eines Besonderen Vertreters nach § 147 Aktiengesetz (AktG) zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen das herrschende Unternehmen getroffen. Dabei hat er bei zwei in der Praxis enorm wichtigen Fragen Klarheit geschaffen: Zum einen hat er entschieden, wann ein herrschendes Unternehmen von der Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Organe der abhängigen Gesellschaft ausgeschlossen ist. Darüber hinaus hat er darüber entschieden, wann ein Beschluss zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen nach § 147 Abs. 1 AktG hinreichend bestimmt ist.
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Mai 2024:
Europäischer Gerichtshof erhöht Risiko für Unternehmen bei Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen erheblich
Unternehmen regeln meist in allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) ihre Vertragsbeziehungen mit ihren Kunden oder Geschäftspartnern. Dort wird z.B. festgelegt, in welcher Höhe ein Vertragspartner Schadensersatz bei Vertragsverletzungen an das Unternehmen zu leisten hat. Das deutsche Recht – § 307 ff. BGB – hat den zulässigen Inhalt derartiger Klauseln eingehend geregelt. Insbesondere dürfen solche Klauseln den Vertragspartner nicht „unangemessen benachteiligen“ (siehe § 307 Abs. 1 BGB).
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Dezember 2023:
Starke Ansage zweier Oberlandesgerichte für Minderheitsschutz in Hauptversammlungen
Minderheitsschutz in Aktiengesellschaften ist oft eine Uphill Battle. Da setzen zwei Oberlandesgerichte deutliche Zeichen für effektiven Minderheitsschutz, jeweils in Zusammenhang mit Hauptversammlungen, die über die Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft gegen ihr herrschendes Unternehmen und Organmitglieder beschließen sollten. Das Oberlandesgericht Frankfurt betont die besondere Bedeutung des Rechts der Minderheit, die Beschlussfassung einer Hauptversammlung gerichtlich zu erzwingen: Nur wenn eindeutig kein rechtmäßiger Beschluss möglich sei, dürfe der Vorstand das Verlangen zurückweisen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf befasst sich mit dem Ersatz des satzungsmäßigen Versammlungsleiters (AR-Vorsitzender) durch einen neutralen Leiter: Der komme in Betracht, wenn sich der AR-Vorsitzende bei einer vorherigen Hauptversammlung gravierend fehlverhalten hat.
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Dezember 2023:
BGH: Pflicht zur Beteiligung eines einem Stimmverbot unterliegenden Gesellschafters einer GbR auch bei konkludenter Beschlussfassung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 17. Januar 2023 (Az. II ZR 76/21) eine wichtige Entscheidung zur Beschlussfassung in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) getroffen. Dabei hat er entschieden, dass ein Gesellschafter dann nicht über eine Vertragskündigung abstimmen darf, wenn der Beschluss darauf abzielt, das Verhalten des Gesellschafters zu missbilligen. Darüber hinaus hat er bestätigt, dass auch bei einer konkludenten Beschlussfassung der einem Stimmverbot unterliegende Gesellschafter an der Willensbildung zu beteiligen ist.
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Dezember 2023:
BAG: Keine persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers für unterlassene Mindestlohnzahlung
Vor allem im Falle der Insolvenz einer GmbH stellen sich die Gläubiger häufig die Frage, ob sie den oder die Geschäftsführer der GmbH persönlich haftbar machen können. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Geschäftsführer einer GmbH Arbeitnehmern gegenüber persönlich haftet, wenn der an sie von der GmbH gezahlte Lohn unter dem gesetzlich festgelegten Mindestlohn lag.
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Dezember 2023:
BGH: Keine faktische Satzungsänderung und offenbar Zweifel an Zulässigkeit von sog. „Satzungsdurchbrechungen“ bei Kapitalgesellschaften
Der BGH hat jüngst einen Grundsatz bekräftigt, der eine Selbstverständlichkeit ist: Die Organe einer Kapitalgesellschaft (insb. GmbH und AG) können deren Satzung nicht wirksam „faktisch“ ändern. Zumal Hauptversammlungsbeschlüsse einer Aktiengesellschaft, die gegen die Satzung verstoßen, sind rechtswidrig und aufgrund einer Anfechtungsklage für nichtig zu erklären – auch wenn sich die rechtswidrige Praxis jahrelang eingeschliffen hat. Zweifel lässt der BGH erkennen an der weithin für zulässig gehaltenen Rechtsfigur einer Satzungsdurchbrechung.
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November 2023:
BGH: Volle Haftung des intern für das schädigende Geschäft nicht zuständigen Geschäftsführers einer geschäftsführenden Kommanditistin gegenüber der KG
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine weitreichende Entscheidung für Geschäftsmodelle getroffen, bei denen eine GmbH als Kommanditistin die Geschäftsführung in einer Kommanditgesellschaft (KG) übernimmt. Er stellt klar, dass der sorgfaltswidrig handelnde Geschäftsführer der Kommanditistin auch der KG persönlich und offenbar unbeschränkt haftet. Die im Grundsatz beschränkte Haftung von Kommanditisten schlägt nicht auf den Geschäftsführer durch.
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November 2023:
BGH-Strafsenat: Entscheidungen von Geschäftsleitern aufgrund mangelhafter Informationsgrundlage können strafbare Untreue sein
Der BGH hat kürzlich einmal mehr den Blick auf die Pflichten von Geschäftsleitern dahingehend geschärft, dass sie nur auf Grundlage hinreichender Informationen handeln dürfen. Verletzen sie diesen Grundsatz, drohen zivilrechtliche Haftung und Strafbarkeit.
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November 2023:
Haftung des GmbH-Geschäftsführers und Verjährung
Schadensersatzansprüche der GmbH gegen ihren Geschäftsführer verjähren innerhalb von fünf Jahren (§ 43 Abs. 4 GmbHG). Damit ist die Verjährungsfrist zwar länger als die dreijährige Regelverjährung. Anders als bei der Regelverjährung beginnt die Verjährungsfrist aber unabhängig von der Kenntnis der Gesellschaft oder deren grob fahrlässiger Unkenntnis. Nach der Rechtsprechung beginnt der Lauf der Verjährungsfrist, wenn der Schaden „dem Grunde nach“ vorliegt. Er muss noch nicht bezifferbar sein (BGH v. 21.02.2005 – II ZR 112/03, GmbHR 2005, 544). Verschärft wird die Situation für die Gesellschaft noch dadurch, dass es für den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist unerheblich ist, ob der Geschäftsführer noch im Amt ist oder nicht (so schon das Reichsgericht, Urt. v. 19.10.1937 – II 59/37, RGZ 156, 291, 300). Häufig erlangt die Gesellschaft daher erst nach Ausscheiden des Geschäftsführers von seinem pflichtwidrigen Verhalten Kenntnis. Dann sieht sich die Gesellschaft regelmäßig mit der vom Geschäftsführer erhobenen Einrede der Verjährung konfrontiert. Trotz des Ablaufs der Verjährungsfrist ist die Gesellschaft indes nicht ohne Weiteres chancenlos: Fünf Möglichkeiten stehen in einem solchen Fall der GmbH zur Verfügung (siehe Strothmann GmbHR 2023, 896 ff.).
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Oktober 2023:
Massive Veränderung grundlegender Prinzipien des Aktienrechts unter dem Postulat der Zukunftsfinanzierung
Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZufinG) heißt ein Entwurf der Bundesregierung für eine Re-form, die noch vor Ende 2023 verabschiedet werden soll. Anders als nach dem Titel zu er-warten, geht es da nicht um die staatliche Finanzierung von Zukunftsaufgaben, etwa der Energiewende. Das Gesetz soll vielmehr die Unternehmensfinanzierung über den Kapital-markt in Schwung bringen. Es postuliert, Aktien attraktiver zu machen, um Nachfrageseite (Kapitalanlage) und Angebotsseite (Zahl börsennotierter Gesellschaften) zu stärken. Was der Entwurf dazu konkret bringt, ist ein Stück weit Griff in die längst überwunden geglaubte Mot-tenkiste des Aktienrechts: Als Wundermittel will die Regierung ua Mehrstimmrechtsaktien einführen.
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Oktober 2023:
Frist nicht verpassen: Wichtige, aber eng befristete Gestaltungsoption für Gesellschafter von BGB-Gesellschaften - Ausscheiden statt Auflösung verhindern
Vielfach übersehen wird eine Gestaltungsoption des MoPeG – Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Personengesellschaften. Dieses tritt am 1.1.2024 00.00 Uhr in Kraft. Es bringt für Personengesellschaften und ihre Gesellschafter zahlreiche grundlegende Änderungen. Die verändern zum Teil ganz grundlegend das Gesellschaftsrecht. Ganz ohne jedes Zutun der Gesellschafter. Einen echten Regimewechsel gibt es bei BGB-Gesellschaften (andere Begriffe: Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder kurz GbR). Das MoPeG ändert fundamental die Rechtsfolge der in der Person eines Gesellschafters liegenden gesetzlichen Gründe, die bislang zur Auflösung der GbR führten (insb. Kündigung, Tod). Künftig führen die Gründe zum Ausscheiden des Betroffenen aus der GbR. Die besteht unter den übrigen Gesellschaftern fort. Jeder Gesellschafter kann aber verlangen, am bisherigen Gesetzesrecht festzuhalten. Wer das will, muss sich beeilen. Spätester Zeitpunkt der Option ist zwar erst der 31.12.2024. Doch das MoPeG fordert ihre Ausübung, bevor ein Auslösungsgrund eintritt. Das kann tagtäglich sein.
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Oktober 2023:
BGH zum gesetzlichen Stimmverbot für Gesellschafter einer GmbH
Der Bundesgerichtshof hat sich mit Urteil vom 08.08.2023 (II ZR 13/22, ZIP 2023, 1986 ff.) erneut mit dem für die Praxis sehr wichtigen Stimmverbot eines Gesellschafters zu befassen gehabt.
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September 2023:
Vorsicht Falle: Schriftliche Zustimmung der GmbH-Gesellschafter zu Beschlussfassung in Video- und Telefonkonferenz in „Textform“ erforderlich
Seit 1.8.2022 regelt das GmbH-Gesetz ausdrücklich Gesellschafterversammlungen im Wege der Telefon- und Videokonferenzen. Diese Form der Beschlussfassung ist spätestens seit Corona sehr verbreitet. Die Wirksamkeit der in solchen Versammlungen gefassten Beschlüsse hat eine sehr wichtige und häufig übersehene Voraussetzung: Sämtliche Gesellschafter müssen sich mit der Abhaltung der Versammlung vorher ausdrücklich in „Textform“ einverstanden erklären. Ohne eine solche Zustimmung gefasste Beschlüsse sollen nichtig sein. Zustimmung in „Textform“ heißt, die Gesellschafter müssen der virtuellen Versammlung bis zu deren Beginn in lesbarer Form zustimmen – etwa auf einem unterschriebenen Stück Papier, einer E-Mail oder Social-Media-Nachricht –, die der Empfänger aufbewahren oder speichern kann.
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September 2023:
BGH bejaht Direktanspruch gegen Gesellschaftergeschäftsführer auf Unterlassung der Einreichung einer materiell unrichtigen Gesellschafterliste
Mit Beschluss vom 8.11.2022 (Az. II ZR 91/21) hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Gesellschafter nicht nur von der Gesellschaft, sondern auch von einer GmbH-Geschäftsführerin direkt Unterlassung der Einreichung einer unrichtigen Gesellschafterliste verlangen kann. Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs ist dies dann möglich, wenn der GmbH-Geschäftsführer gleichzeitig auch selbst Gesellschafter ist.
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September 2023:
BGH: Gerichte sollen sich nicht überschätzen - Bestätigungsvermerk eines Abschlussprüfers entlastet oft nicht
Der BGH hat jüngst in Zusammenhang mit Ersatzansprüchen von Kapitalanlegern zwei wichtige Aspekte bekräftigt: Gerichte dürfen sich bei der bilanziellen Bewertung von Forderungen nicht überschätzen, sondern müssen grundsätzlich einen Sachverständigen befragen. Auch ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk schützt die für die Ausgabe der Kapitalanlage Verantwortlichen häufig nicht vor persönlicher Haftung. Beide Grundsätze haben Bedeutung weit über das Kapitalanlagerecht hinaus.
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Juli 2023:
Digitalisierung im Vereinsrecht - virtuelle und hybride Mitgliederversammlungen möglich
Seit einer Gesetzesänderung in diesem Frühjahr können Vereine ihre Mitgliederversammlungen bei entsprechendem Mehrheitsbeschluss der Mitglieder rein virtuell abhalten; ohne einen solchen vorherigen Beschluss sind hybride Versammlungen auf Anordnung des Vorstands bei der Einberufung möglich – in einer Mischung aus Präsenzversammlung und der Zuschaltung von Mitgliedern im Wege der elektronischen Kommunikation. In jedem Falle müssen die elektronisch Zugeschalteten ihre Rechte vollständig wie in Präsenz ausüben können. Satzungsänderungen sind nicht erforderlich
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Mai 2023:
BGH ZU DEN ANFORDERUNGEN EINER ÜBEREIGNUNG VON WIRTSCHAFTSGÜTERN BEIM UNTERNEHMENSKAUF
Während beim sog. Share Deal das Unternehmen dadurch übertragen wird, dass der Verkäufer die von ihm gehaltenen Anteile an der das betreffende Unternehmen haltenden Gesellschaft dem Käufer überträgt, werden beim sog. Asset Deal die einzelnen zum verkauften Unternehmen gehörenden Wirtschaftsgüter auf den Käufer übertragen.
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Mai 2023:
SELBSTBESTELLUNG VON ORGANMITGLIEDERN ZU GESCHÄFTSFÜHRERN VON TOCHTERGESELLSCHAFTEN
Es ist üblich, dass sich Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer einer Konzernobergesellschaft zu Geschäftsführern von Tochtergesellschaften bestellen. Nicht eindeutig geklärt war bisher, ob auf eine derartige Bestellung zum Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft das in § 181 BGB festgelegte Verbot des Selbstkontrahierens Anwendung findet (zum Meinungsstand siehe etwa MüKoGmbHG/Drescher, 4. Aufl. 2023, § 47 Rn. 227). Nach dieser Norm ist es ohne ausdrückliche Gestattung einem Vertreter untersagt, für den Vertretenen Rechtsgeschäfte mit sich selbst abzuschließen.
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Februar 2023:
Stimmverbot für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bei einer Abstimmung über eine sie betreffende Sonderprüfung
In seinem rechtskräftigen Urteil vom 18.05.2022 hat sich das Brandenburgische Oberlandesgericht (Az.: 7 U 89/21) mit der analogen Anwendbarkeit des Stimmverbots aus § 47 Abs. 4 S. 2 GmbHG auseinandergesetzt und im Zuge dessen erstmals Stimmen aus der Literatur bestätigt, die eine Anwendung der Norm auf die Beschlussfassung über eine Sonderprüfung fordern.
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Februar 2023:
OLG Nürnberg zur Haftung des Geschäftsführers wegen unterlassener Schaffung von effektiven Compliance Strukturen
Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers spielt in der Praxis eine zentrale Rolle. Während es in der Vergangenheit ganz überwiegend um Konstellationen ging, bei denen der Geschäftsführer selbst unmittelbar den Schaden herbeigeführt hat (etwa Veruntreuung von Gesellschaftsvermögen), haben sich die Gerichte zunehmend mit Fallkonstellationen zu beschäftigen, in denen dem Geschäftsführer (lediglich) vorgeworfen wird, Organisationspflichten verletzt zu haben. Mit einer derartigen Fallkonstellation befasst sich das Urteil des OLG Nürnberg vom 30.03.2022 (Az 12 U 1520/19). Ein Schaden von über 700.000 € war durch das – zumindest fahrlässige – Verhalten eines Mitarbeiters der Gesellschaft entstanden. Die Gesellschaft nahm aber auch ihren Geschäftsführer als wirtschaftlich potenteren Schuldner in Anspruch und warf ihm vor, seine Pflichten im Rahmen der internen Unternehmensorganisation verletzt zu haben.
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November 2022:
Anforderungen an den Beschluss zur Entlastung des Geschäftsführers einer GmbH
Der Entlastung eines Geschäftsführers für seine Tätigkeit durch die Gesellschafterversammlung einer GmbH kommt in der Praxis erhebliche Bedeutung zu. Der Geschäftsführer kann aufgrund der Entlastung nicht mehr für Schäden aus Vorgängen haftbar gemacht werden, die den Gesellschaftern bei der Beschlussfassung über die Entlastung gemäß § 46 Nr. 5 GmbHG bekannt waren. Darüber, ob im Einzelfall ein Entlastungsbeschluss in der Regel im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss der GmbH vorliegt, kommt es nicht selten zum Streit. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat in einer neueren Entscheidung zu den Voraussetzungen eines wirksamen Entlastungsbeschlusses interessante Ausführungen gemacht.
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November 2022:
BGH stärkt Vertretungsbefugnisse des Besonderen Vertreters
Mit Urteil vom 21.06.2022 (II ZR 181/21) bestätigte der BGH, dass der Besondere Vertreter zur Verfolgung der von ihm geltend zu machenden Ersatzansprüche Rechtsanwälte im Namen der AG beauftragen kann und in einem Vergütungsprozess dieser Anwälte gegen die AG die Gesellschaft vertritt.
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November 2022:
OLG Schleswig zum Nachweis der Existenz und Vertretungsbefugnis ausländischer Gesellschaften
Ausländische Gesellschaften – auch Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen – müssen häufig deutschen Gerichten gegenüber ihre Existenz und Vertretungsbefugnis nachweisen. Dies ist etwa der Fall, wenn sie ein deutsches Grundstück erwerben oder ihrerseits eine deutsche Gesellschaft gründen wollen.
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September 2022:
Kammergericht Berlin: Strenge Anforderungen an Geschäftsführer bei Vertrauen auf Begutachtung der Insolvenzsituation durch Berufsträger
Das Kammergericht Berlin (KG) konnte sich in seinem Urteil von 28.04.2022, Az.: 2 U 39/18, neben anderen insolvenzrechtlichen Fragen zentral dazu äußern, unter welchen Voraussetzungen sich der Geschäftsführer einer GmbH auf ein eingeholtes Gutachten eines externen Beraters zur Überprüfung der Insolvenzreife der Gesellschaft verlassen konnte – und wann gerade nicht. Mit seinem Urteil führte das KG die bisherige Rechtsprechung des BGH zu diesem Themenkomplex konsequent fort. Zudem stellte das Gericht fest, dass sich der Verwalter zur Begründung der Überschuldung auf einen lediglich im Entwurf vorliegenden Jahresabschluss berufen kann.
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September 2022:
BGH zur unbeschränkten Haftung bei fehlendem Hinweis des Handelnden auf seine Haftungsbeschränkung
Mit Urteil vom 13.01.2022 hat der BGH nochmals bestätigt, dass eine handelnde Person, die es unterlässt, auf die lediglich beschränkte Haftung der Gesellschafter des von ihr vertretenen Unternehmens hinzuweisen, für den von ihr erzeugten unrichtigen Rechtsschein persönlich auf Schadensersatz haftbar gemacht werden kann (BGH, Urt. vom 13.01.2022, III ZR 210/20, ZIP 2022, 481).
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Juni 2022:
BGH erweitert abermals Befugnisse des Besonderen Vertreters in der GmbH
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich in einem Urteil vom 30. November 2021 (Az.: II ZR 8/21) zur Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen Pflichtverletzung des Geschäftsführers zu mehreren zuvor höchstrichterlich ungeklärten Auslegungsfragen der Reichweite der Bestellung eines besonderen Vertreters und des Verbots des Richtens in eigener Sache Stellung genommen. Unser Kollege Dr. Moritz Beneke hat die Entscheidung in GmbHR 2022, 409 ff. ausführlich kommentiert und gibt hier eine Kurzzusammenfassung.
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Juni 2022:
Übernahmesituation dringender Fall für gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern
Eine Übernahmesituation begründet einen wichtigen Grund für eine gerichtliche Bestellung von Mitgliedern eines Aufsichtsrats. Das Gericht muss seine Entscheidung am Interesse der Gesellschaft orientieren. Bei seiner Auswahlentscheidung soll es dem Personalvorschlag von Vorstand und verbliebenen Aufsichtsratsmitgliedern folgen können, obgleich die Hauptversammlung kurz zuvor knapp die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder abgewählt hat. Das hat jüngst das OLG Frankfurt entschieden – unter Kritik in der Literatur.
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Juni 2022:
BGH zur Vererbung von Anteilen an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Gesellschafter regeln zwar meist testamentarisch ihre Nachfolge. Dies allein reicht aber regelmäßig nicht aus, die beabsichtigte Nachfolge in die Gesellschaftsbeteiligung sicherzustellen. Hierfür sind neben der testamentarischen Regelung des einzelnen Gesellschafters Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag erforderlich, die das Eingreifen der testamentarischen Regelung überhaupt erst ermöglichen.
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Juni 2022:
BGH zur Erforderlichkeit der Zustimmung der Gesellschafterversammlung bei der Veräußerung von Beteiligungen an Tochtergesellschaften
Mit Urteil vom 15.02.2022 hat der BGH ein weiteres Mal zu der Frage Stellung genommen, ob die Geschäftsführung einer Gesellschaft der Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedarf, wenn sie die Beteiligung an einer Tochtergesellschaft veräußern will (Az.: II ZR 235/20, ZIP 2022, 746).
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Juni 2022:
Frist für GmbHs zur Eintragung in das Transparenzregister endet am 30. Juni 2022
Seit Oktober 2017 besteht für alle Gesellschaften die Pflicht, ihre wirtschaftlich Berechtigten in das deutsche Transparenzregister eintragen zu lassen. Aufgrund einer Ausnahmeregelung (§ 20 Abs. 2 Geldwäschegesetz - GwG) bestand keine Pflicht zur Eintragung, wenn sich die Angaben bereits aus einem anderen Register, wie z.B. dem Handelsregister, ergaben (was sehr häufig bei Kommanditgesellschaften und GmbHs der Fall ist).
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Juni 2022:
Digitalisierung des Gesellschaftsrechts schreitet voran: Gesetzesentwurf zur Ergänzung des DiRUG
Am 13. April 2022 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur ergänzenden Umsetzung der europäischen Digitalisierungsrichtlinie (Richtlinie EU 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019) beschlossen. Eine erste Umsetzung war bereits durch das Digitalisierungsrichtlinieumsetzungsgesetz vom 5. Juli 2021 eingeleitet. Noch vor dessen für den 1. August 2022 vorgesehenem Inkrafttreten soll die Digitalisierung des Gesellschaftsrechts nun in einem Akt „sich selbst überholender Gesetzgebung“ durch den neuerlichen Entwurf weiter vorangetrieben werden.
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Juni 2022:
Virtuelle Hauptversammlung kommt ins Aktiengesetz
Mit der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber durch eine befristete Sondergesetzgebung im Aktienrecht erstmals die virtuelle Hauptversammlung eingeführt. Nach dem Gesetzesentwurf vom 10. Mai 2022 zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften soll das viel kritisierte Provisorium der Corona-Gesetzgebung bereits Anfang September durch eine dauerhafte Regelung im Aktiengesetz abgelöst werden.
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April 2022:
BGH ändert seine Rechtsprechung zur Gesamtvermögensübertragung bei Personengesellschaften
Einer der gravierendsten Schritte, die eine Kapitalgesellschaft gehen kann, besteht sicherlich in der Übertragung ihres gesamten Vermögens an eine andere Person. Dementsprechend ist dies auch nur unter Überwindung besonders hoher Hürden möglich. § 179a AktG regelt diesen Fall für die AG und fordert einen diesbezüglichen Beschluss der Hauptversammlung. Schaut man jedoch in das Recht der GmbH und das der Personengesellschaften, sucht man nach einer derartigen Regelung vergebens. Aufgrund dessen wurde von der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung auf diese Fälle lange Zeit § 179a AktG analog angewandt. Dies ist spätestens seit dem Urteil des BGH vom 15.02.2022 (II ZR 235/20) Geschichte.
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April 2022:
Keine Möglichkeit der Fortsetzung einer GmbH bei Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse
Ein Insolvenzverfahren ist für alle Beteiligten keine angenehme Angelegenheit. Der Schuldner verliert seine wirtschaftliche Handlungsfähigkeit und die Gläubiger erhalten regelmäßig nur einen Bruchteil ihrer ursprünglichen Forderungen. Bei Gesellschaften führt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder dessen Ablehnung zudem zur automatischen Auflösung der Gesellschaft. In dem aktuellen Beschluss (vom 25.01.2022, Az.: II ZB 8/21) hat sich der BGH nun zu der Frage positioniert, ob eine Fortsetzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich ist.
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April 2022:
BGH: Gesellschafter der GmbH dürfen deren Ansprüche nicht gegen Fremdgeschäftsführer durchsetzen
Der BGH hat am 25. Januar 2022 (Az. II ZR 50/20) entschieden, dass ein Gesellschafter einer GmbH deren Schadensersatzansprüche grundsätzlich nicht in eigenem Namen geltend machen kann. Damit erteilte er Stimmen in Literatur und Rechtsprechung eine Absage, die eine Öffnung der Gesellschafterklage (sog. actio pro socio bzw. pro societate) für Ansprüche gegen den Fremdgeschäftsführer fordern.
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März 2022:
Dr. Moritz Beneke vom Landgericht Bonn zum Besonderen Vertreter (Prozesspfleger) einer Genossenschaft bestellt
Das Landgericht Bonn hat jüngst unseren Kollegen Dr. Moritz Beneke gemäß § 57 Absatz 1 Zivilprozessordnung (ZPO) zum Besonderen Vertreter (Prozesspfleger) einer Genossenschaft bestellt. Zweck der Bestellung war die Verteidigung der Genossenschaft gegen eine Anfechtungsklage. Die Bestellung eines Prozesspflegers war notwendig geworden, da die Anfechtungsklage sowohl vom Vorstand als auch von Mitgliedern des Aufsichtsrats der Genossenschaft erhoben wurde. Damit hatte die Genossenschaft keinen unbefangenen gesetzlichen Vertreter mehr.
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Dezember 2021:
Auch mittelbare verdeckte AR-Vergütung unzulässig
Wie im letzten Newsletter angekündigt (unzulässige verdeckte Aufsichtsratsvergütung bei bloßer Geschäftsführerstellung beim Vertragspartner, Newsletter 10/21), folgt hier die Besprechung des weiteren aktuellen Urteils des BGH zur verdeckten Aufsichtsratsvergütung: Am 22.06.2021 befand der BGH einen Beratungsvertrag über Angelegenheiten der AG, die schon zum Aufgabenbereich eines Aufsichtsratsmitglieds gehören, für nichtig, obgleich die Vertragspartner nicht das Aufsichtsratsmitglied und die AG waren, sondern zwei Drittunternehmen (II ZR 225/20). Damit festigte und erweiterte der BGH seine ständige Rechtsprechung zur unzulässigen verdeckten Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern. Umgehungsabsichten der Beteiligten sind irrelevant.
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Dezember 2021:
Verschärfung der Mitteilungspflichten zum Transparenzregister
Der Gesetzgeber hat die Gangart im Kampf gegen verbotene Geldwäsche durch eine Verschärfung der Meldepflicht zum Transparenzregister verschärft. Alle juristischen Personen des Privatrechts und alle eingetragenen Personengesellschaften sind seit dem 01.08.2021 zur Mitteilung an das Transparenzregister aufgrund entsprechender Änderungen des Geldwäschegesetzes verpflichtet. Es gelten Übergangsfristen bis zum 31.03. bzw. 30.06.2022.
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November 2021:
Prozessstandschaft einer GbR-Gesellschafterin
Wirft man einen Blick ins deutsche Gesellschaftsrecht, ist einer der ersten großen Grundsätze, der sich dem Betrachter erschließt, der Grundsatz der rechtlichen Selbstständigkeit einer Gesellschaft von ihren Gesellschaftern. Er ergibt sich aus der Rechtsfähigkeit der Gesellschaften, also ihrer Fähigkeit selbst Träger von Rechten und Pflichten sein zu können. Bei den Kapitalgesellschaften ist dieses Merkmal bereits in ihrem Charakter als juristische Person verankert (exotische Fälle wie den nicht-rechtsfähigen Verein einmal ausgeklammert). Bei Personengesellschaften hingegen ergibt er sich aus der positiven Feststellung der Rechtsfähigkeit, etwa durch Gesetz (z.B. § 124 Abs. 1 HGB für die OHG). Dieser Familie der rechtsfähigen Personengesellschaften ist 2001 auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beigetreten, deren Rechtsfähigkeit lange umstritten war. In der bekannten Weißes-Ross-Entscheidung des BGH vom 29.01.2001 (Az.: II ZR 331/00) erkannte dieser die Rechtsfähigkeit der am Rechtsverkehr aktiv teilnehmenden GbR (Außengesellschaft) an und legte so den diesbezüglichen Streit ad acta. An diese Verselbstständigung der Gesellschaft von ihren Gesellschaftern knüpfen jedoch einige Folgefragen an, die weiterhin die Rechtsprechung beschäftigen. Eine jener Fragen hatte der BGH am 07.07.2021 (Az.: VIII ZR 52/20) zu beantworten.
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November 2021:
Unzulässige verdeckte Aufsichtsratsvergütung bei bloßer Geschäftsführerstellung beim Vertragspartner
Gleich zwei Mal befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH) im Juni mit unzulässigen verdeckten Vergütungen von Mitgliedern des Aufsichtsrats von Aktiengesellschaften: am 22.06.2021 mit der Beratung der AG durch ein Unternehmen, dessen alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer das Mitglied ist, das den zugrundeliegenden Vertrag nicht mit der AG, sondern einem Drittunternehmen schließt, das seinerseits die AG berät (dazu der nächste Newsletter); und am 29.06.2021 in Konstellationen, bei denen das Aufsichtsratsmitglied bloß gesetzlicher Vertreter des Unternehmens ist, das die AG berät. Mit überzeugenden Argumenten gelangte der BGH jeweils zum Ergebnis, dass der Vorstand solche Verträge jedenfalls nicht allein abschließen darf, sondern sie die Zustimmung des Aufsichtsrats erfordern. Mangels Zustimmung ist die gezahlte Vergütung zurückzufordern.
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Oktober 2021:
BGH: Verjährung des Abfindungsanspruchs eines Gesellschafters „im Regelfall“ erst nach Klärung des Streits über Ausschluss
Der Bundesgerichtshof hat jüngst im Grundsatz die Frage geklärt, wann die Verjährung von Abfindungsansprüchen eines aus streitigem wichtigem Grund aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (auch „GbR“ bzw. BGB-Gesellschaft“ genannt) Gesellschafters eintritt. Der Ausgeschlossene darf sich „im Regelfall“ zunächst gerichtlich gegen seinen Ausschluss wehren ohne Gefahr zu laufen, dass sein Abfindungsanspruch verjährt.
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Oktober 2021:
Vorläufiger Schlussstrich für die Gesellschaftsform der „Limited“ mit Verwaltungssitz in Deutschland
Lange Zeit war die Limited (Ltd.) als Rechtsform auch für in Deutschland ansässige Unternehmen beliebt, ermöglichte sie doch die Gründung einer (die persönliche Haftung der Gesellschafter ausschließende) Kapitalgesellschaft ohne das für eine GmbH erforderliche Stammkapitel von EUR 25.000 aufbringen zu müssen. Möglich war dies, weil die Niederlassungsfreiheit aus den europäischen Verträgen (Art. 49 und 54 AEUV) die in Deutschland vorherrschende Sitztheorie, wonach sich das anwendbare Gesellschaftsrecht nach dem tatsächlichen Verwaltungssitz der Gesellschaft richtete, überlagerte.
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Oktober 2021:
OLG München zur Geltendmachung von Beschlussmängeln bei Personengesellschaften
In der gesellschaftsrechtlichen Praxis spielen Beschlussmängelstreitigkeiten zwischen Gesellschaftern eine erhebliche Rolle. Gesellschafter werden zu Gesellschafterversammlungen nicht ordnungsgemäß geladen oder nehmen an der Beschlussfassung teil, obwohl sie einem Stimmverbot unterliegen. Das Aktiengesetz bestimmt ausdrücklich, dass ein Gesellschafter sich grundsätzlich nur innerhalb eines Monats ab Beschlussfassung gegen derartige Mängel durch Erhebung einer sog. Anfechtungsklage gegen die Gesellschaft wehren kann (§ 246 Abs. 1 Aktiengesetz). Tut er dies nicht, ist der gefasste Gesellschafterbeschluss trotz seiner Mängel grundsätzlich wirksam.
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Juni 2021:
OLG Düsseldorf zur Frist für Klage gegen Gesellschafterbeschlüsse
Eine der wenigen Möglichkeiten, die Minderheitsgesellschafter haben, um sich gegen die Mehrheit zur Wehr zu setzen, ist die Klage gegen – rechtswidrige – Gesellschafterbeschlüsse.
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Juni 2021:
BGH zur Klage gegen rechtswidrige Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH / Bedeutung der GmbH-Gesellschafterliste
Klagen gegen rechtswidrige Gesellschafterbeschlüsse spielen in der Praxis eine große Rolle. Sie stellen häufig für Minderheitsgesellschafter die einzige Möglichkeit dar, sich gegen rechtswidrige Beschlüsse der Mehrheit zur Wehr zu setzen.
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Juni 2021:
Besonderer Vertreter: ein weiterer Sieg für eine Aktiengesellschaft – und generell für gute Corporate Governance
Die Einsetzung unseres Sozius Thomas Heidel zum besonderen Vertreter waren mehrfach Gegenstand in unserem Newsletter. Die erstrittenen Entscheidungen bis hin zum BGH sind in der Literatur vielfach besprochen worden. Das Rechtsinstitut hat sich etabliert. Doch es ist gelegentlich auch Anlass für Anfeindungen. Nachdem nun zwei weitere von einem besonderen Vertreter begonnene Haftungsprozesse vor dem OLG Düsseldorf endeten, ist es Zeit, ein Zwischen-Fazit zu ziehen. Und dieses fällt aus Sicht der Gesellschaft positiv aus.
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April 2021:
Wirecard-Untersuchungsausschuss: Entbindung von Wirtschaftsprüfern von der Schweigepflicht durch Insolvenzverwalter
Wirtschaftsprüfer sind ebenso wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte und Notare Berufsgeheimnisträger, d.h. beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Aus diesem Grund haben sie auch vor Gericht und Behörden ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht. Davon entbinden kann sie nur der Auftraggeber. Der BGH hatte jüngst im Rahmen des Wirecard-Untersuchungsausschusses zu entscheiden, wer im Falle der Insolvenz eines Unternehmens die mandatierten Berufsgeheimnisträger von der Verschwiegenheit entbinden darf und damit einen bislang offenen Meinungsstreit entschieden (BGH, Beschl. v. 27. Januar 2021 – Az. StB 43/20, StB 44/20, StB 48/20).
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April 2021:
OLG Nürnberg zur Auslegung eines Wettbewerbsverbots in der Satzung einer GmbH
Das OLG Nürnberg hat durch Urteil vom 14.10.2020, 12 U 1440/20, zur Auslegung eines Wettbewerbsverbots in einer GmbH-Satzung Stellung genommen.
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April 2021:
Beitritt eines Geschäftsführers zur Schuld einer zahlungsunfähigen GmbH
In Krisenzeiten kommt es nicht selten vor, dass dem Geschäftsführer einer vor oder in der Zahlungsunfähigkeit stehenden GmbH Zahlungszusagen abverlangt werden. Wenn und soweit diese erfolgen, kann es streitig sein, ob der Geschäftsführer aus solchen Zusagen erforderlichenfalls auch persönlich haftet. Der Bundesgerichtshof hat in einer jüngeren Entscheidung eine solche Möglichkeit auch bei inhaltlich nicht ganz zweifelsfreien Zusagen bejaht.
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März 2021:
BGH stärkt Vermögensschutz von Gesellschaften durch besondere Vertreter
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich in einer viel beachteten Entscheidung den Schutz des Vermögens von Aktiengesellschaften gegen schädigende Einflüsse deutlich gestärkt: Auch zur Durchsetzung von Ersatzansprüchen gegen herrschende Unternehmen kann die Hauptversammlung besondere Vertreter einsetzen; das herrschende Unternehmen unterliegt dabei einem Stimmverbot. Zudem gibt der BGH einen Fingerzeig für Anforderungen an die Einsetzung der Vertreter: Er hält sie offenbar für relativ gering.
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März 2021:
Gefährliche Koppelung eines Dienstvertrages an eine Geschäftsführerstellung
In der Praxis werden viele Dienstverträge an die Bestellung eines Mitarbeiters als Geschäftsführer im Handelsregister gekoppelt. Die Koppelung soll bewirken, dass der Dienstvertrag automatisch endet, wenn der jeweilige Mitarbeiter als Geschäftsführer von seinem Amt abberufen wird. Eine solche Koppelung kann im Einzelfall unwirksam sein, wie das Bundesarbeitsgericht in einem jüngeren Urteil noch einmal bestätigt hat.
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Februar 2021:
Keine gerichtliche Aufsichtsratsbestellung bei Anfechtung der Wahl
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat entschieden, dass Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat während eines anhängigen Wahlanfechtungsverfahrens nicht „zur Absicherung“ gerichtlich als Aufsichtsrats-Mitglieder bestellt werden können (Beschluss vom 22. Dezember 2020, 31 Wx 436/20). Auch können Vorstandsmitglieder nicht erwirken, dass gerichtlich ein Aufsichtsratsvorsitzender bestellt wird.
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Januar 2021:
Etwas mehr Klarheit bei der Außenhaftung von Kommanditisten in der Insolvenz ihrer Gesellschaft
Der Bundesgerichtshof hat jüngst präzisiert, wann der Insolvenzverwalter einen Kommanditisten in Anspruch nehmen kann, der seine Kommanditeinlage nicht (voll) erbracht hat bzw. dem Teile der Einlage zurückgezahlt wurden.
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Januar 2021:
Auswechslung des Geschäftsführers eines Fonds kann schwierig sein
Geschlossene Fonds sind typischerweise Kommanditgesellschaften („KG“), häufig GmbH & Co KG. Regelmäßig sieht ihre Satzung vor, dass eine bestimmte GmbH, nämlich die (auch Komplementärin genannte) persönlich haftende Gesellschafterin der KG, geschäftsführende Gesellschafterin ist. Die Befugnis zu Geschäftsführung und Vertretung kann dann ein sogenanntes relativ unentziehbares Recht sein. Das macht die Entziehung der Befugnis schwierig. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs („BGH“) veranschaulicht dies.
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Januar 2021:
Ersatzanspruch der Gesellschaft nach § 64 S. 1 GmbHG vom Deckungsumfang einer D&O- Versicherung umfasst
Mit Urteil vom 18.11.2020, Az.: IV ZR 217/19, hat der u.a. für Versicherungsrecht zuständige 4. Zivilsenat des BGH ausgesprochen, dass der Ersatzanspruch wegen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleisteter Zahlungen ein gesetzlicher Haftpflichtanspruch auf Schadensersatz im Sinne der D&O-Versicherung sei.
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November 2020:
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat durch Urteil vom 13.05.2020 (Az.: 7 U 1844/19) die Grenzen für sog. Managerbeteiligungsmodelle konkretisiert.
Fremdgeschäftsführer einer GmbH sollen häufig für die Dauer ihrer Geschäftsführertätigkeit eine Beteiligung an der Gesellschaft erhalten. Die Bindung des Geschäftsführers an das Unternehmen soll dadurch verstärkt werden, seine Motivation gesteigert und seine Stellung als „geschäftsführender Gesellschafter“ innerhalb des Betriebes und nach außen aufgewertet werden.
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November 2020:
Zur Sozialversicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Eine die Annahme von Beschäftigung ausschließende Sperrminorität des Gesellschafter-Geschäftsführers muss sich auf alle Geschäfte der Gesellschaft beziehen, insbesondere auch die Geschäfte des gewöhnlichen Betriebes.
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Juni 2020:
Der neue Hirte/Heidel ist da!
Soeben erschienen ist der neue Kommentar Hirte/Heidel, Das neue Aktienrecht nach ARUG II und Corona-Gesetzgebung. Mitherausgeber ist unser Sozius Dr. Thomas Heidel, der auch maßgebliche Teile der neuen Regelungen kommentiert. Unter den weiteren Autoren sind mit den Herren Dr. Daniel Lochner, Dr. Torben Illner und Dr. Moritz Beneke weitere Kollegen unserer Kanzlei vertreten, die zentrale neue Vorschriften des Aktienrechts erläutern. Das Werk verschafft einen kompakten Überblick über die neuesten Gesetzesänderungen aufgrund von Europarecht und Aktienrecht in der Corona-Krise, insbesondere zu den Vorschriften zur virtuellen Hauptversammlung.
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Juni 2020:
Anforderungen an Entsendungsrechte für Aufsichtsratsmitglieder – Welche Grenzen zieht der Gleichbehandlungsgrundsatz?
Das LG München I hat mit Urteil vom 19.12.2019 – 5 HK O 12082/18 (ZIP 2020, 915) – die Anforderungen an ein wirksames Entsenderecht von Aktionären betont. Der Grundsatz der Gleichbehandlung von Aktionären ist verletzt, wenn das Entsenderecht unabhängig vom Umfang der Beteiligung besteht und auch bei einem verschwindend geringen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft ausgeübt werden kann.
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März 2020:
Corona-Update – Vorschlag der Bundesregierung für ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie
Die rasante Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2 / COVID-19) führt zu erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und Beeinträchtigungen der Wirtschaft. Neben weiteren Maßnahmen bereitet die Bundesregierung ein Gesetz vor, dass die Folgen der Corona-Pandemie insbesondere im Zivil-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht abmildern soll – in Form einer sog. Formulierungshilfe für die Mehrheitsfraktionen.
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März 2020:
Unser Sozius Dr. Daniel Lochner nimmt als Sachverständiger im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zur Managerhaftung Stellung
Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzesentwurf initiiert, der auf eine Reform der Aktionärsklage nach § 148 AktG gerichtet ist. Herr Dr. Daniel Lochner wurde von der CDU/CSU-Fraktion als Sachverständiger zu diesem Gesetzesvorhaben vorgeschlagen und hat im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages dazu Stellung genommen.
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März 2020:
Sonderprüfer – Stumpfes Schwert oder effektives Kontrollinstrument?
Mit der Sonderprüfung nach § 142 AktG ff. soll den Aktionären ein Kontrollinstrument an die Hand gegeben werden, um die Sachverhaltsaufklärung bei dem Verdacht eines pflichtwidrigen Organhandelns sicherzustellen. Der Sonderprüfer soll durch seine Sachverhaltsaufklärung die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vorbereiten. Dies dient auch dem präventiven Schutz vor zukünftigen Pflichtverletzungen. Nach den eindeutigen gesetzlichen Regelungen ist der Sonderprüfer also ein die Aktionärsminderheit schützendes Rechtsinstitut. Dieses gesetzliche Leitbild wird in der Praxis noch konterkariert, ein Umdenken setzt gerade erst ein.
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März 2020:
Bundesgerichtshof erleichtert den Erwerb sanierungsbedürftiger Unternehmen
Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 03.12.2019, Az.: II ZR 457/18, eine Hürde beim Erwerb sanierungsbedürftiger Unternehmen im Fall der insolvenzrechtlichen „Eigenverwaltung“ gem. §§ 270 ff. Insolvenzordnung (InsO) beseitigt.
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März 2020:
Erfolgreiche gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln bejahte aktuell in seinem Beschluss vom 20. Februar 2020 (Az.: 18 W 62/18) die gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Absatz 2 Aktiengesetz (AktG).
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Februar 2020:
Dieselskandal zum Zweiten: Keine Anrechnung von Nutzungsvorteilen ab dem Zeitpunkt der „Rückabwicklungsaufforderung“
Ein vom VW-Abgasskandal betroffener Käufer kann grundsätzlich Schadensersatz in Form der Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeuges verlangen. Nutzungsentschädigungen muss er sich dabei nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er VW zur „Rückabwicklung“ aufgefordert hat, anrechnen lassen. Diese Auffassung hat das OLG Hamburg in einem laufenden Verfahren in einem Hinweisbeschluss vom 13.01.2020, Az.: 15 U 190/19, vertreten.
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Februar 2020:
Dieselskandal zum Ersten: Klagen gegen VW aus dem Jahre 2019 sind nicht verjährt
Mit zwei Urteilen vom 30.01.2020, Az.: 1 U 131/19 und 1 U 137/19, hat das OLG Oldenburg ausgesprochen, dass im Jahr 2019 gegen VW eingereichte Klage wegen Schadensersatzes auf Grund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung noch nicht verjährt seien. Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass die dreijährige Verjährungsfrist nicht schon 2015 zu lauten begonnen habe, da zum Verjährungsbeginn nicht nur Kenntnis von Schaden und Schädiger, sondern auch die Kenntnis der wesentlichen anspruchsbegründenden Tatsachen gehöre. VW habe 2015 zwar mitgeteilt, dass es bei dem Motor EA 189 „auffällige Abweichungen zwischen Prüfstandwerten und realem Fahrbetrieb“ gäbe, gleichzeitig aber bestritten, dass der Vorstand oder andere Personen in verantwortlicher Stellung hiervon gewusst hätten. Die gesamten Umstände der Manipulationen der verwendeten Motorsteuerungssoftware seien erst im Laufe des Jahres 2016 bekannt geworden. Eine Klageerhebung sei einem Geschädigten im Jahre 2015 noch nicht zumutbar gewesen.
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Februar 2020:
Risiken der anschließenden Schwangerschaft sind bei der Frage der Notwendigkeit einer künstlichen Befruchtung nicht zu berücksichtigen
Bei der Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit einer In-vitro-Fertilisation (IVF) mit intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) sind nur die Erfolgsaussichten der Herbeiführung einer Schwangerschaft zu berücksichtigen, nicht jedoch die weitergehenden Risiken einer Schwangerschaft. Dies ergibt sich aus dem Urteil des BGH vom 04.12.2019, Az.: IV ZR 323/18:
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August 2019:
EASY Software AG: MH&P erstreitet erneut Schadensersatz von ehemaligen Organmitgliedern
EASY Software AG erstreitet mit MH&P erneut Schadensersatz in Millionenhöhe in einem Haftungsprozess gegen ehemalige Organmitglieder und den lange Jahre herrschenden Aktionär der Gesellschaft. Das Verfahren ist Teil einer Reihe von Verfahren, in der zuletzt der BGH in seiner viel beachteten „EASY-Software-Entscheidung“ und in einem Parallelverfahren zugunsten der AG entschied (vgl. Newsletter 2/19). Insgesamt wurde der EASY Software AG in diesen Verfahren Schadensersatz in Höhe mehrerer Millionen Euro zugesprochen, zum Teil sind die Urteile rechtskräftig. Alle Prozesse beruhen auf der Geltendmachung von Ersatzansprüchen durch unseren Sozius Dr. Thomas Heidel als besonderer Vertreter der EASY Software AG.
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Mai 2019:
AKTUELLE VERÖFFENTLICHUNGEN AUS UNSERER KANZLEI
Illner/Hoffmann: Regierungsentwurf zum ARUG II: Bußgeld- und Haftungsrisiken und Folgen für die Hauptversammlung, in: Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH) 2019, 81 ff.
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April 2019:
Easy Software AG obsiegt mit MH&P in zwei Verfahren vor dem BGH
Der BGH hat zugunsten der börsennotierten Easy Software AG zwei Organhaftungsklagen gegen ehemalige Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder entschieden. Beide Verfahren initiierte Dr. Thomas Heidel als besonderer Vertreter. MH&P vertrat die Gesellschaft als Prozessbevollmächtigte.
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Januar 2019:
Juristentag empfiehlt Reform des Beschlussmängelrechts – Deutliche Position zugunsten des Eigentumsschutzes der Gesellschafter beim Referenten Dr. Heidel
Mit deutlichen Mehrheiten votierte die wirtschaftsrechtliche Abteilung des Juristentags im September 2018 für eine grundlegende Reform des Beschlussmängelrechts insbesondere bei der Aktiengesellschaft: Demgegenüber hatte unser Sozius Dr. Thomas Heidel als Referent eine Beibehaltung des etablierten Beschlussmängelrechts mit Reformen in Einzelpunkten favorisiert – insbesondere im Hinblick auf das seiner Meinung nach dringend reformbedürftige aktienrechtliche Freigabeverfahren.
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Dezember 2017:
Köln: Volle Berücksichtigung vom Besonderen Vertreter gegen STRABAG SE eingeklagter Ersatzansprüche bei Abfindung der Minderheitsaktionäre
Am 14.12.2017 stellte das OLG Köln im Freigabeverfahren fest, dass Ersatzansprüche in Höhe von € 217 Mio. bei der Berechnung der Abfindung der Minderheitsaktionäre im Rahmen des Squeeze-out bei der STRABAG AG voll berücksichtigt werden. Es gab mit dieser Begründung den Weg zur Eintragung des Squeeze-out in das Handelsregister frei (OLG Köln, Az.: 18 AktG 1/17, Beschluss vom 14.12.2017).
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März 2017:
OLG Köln: Deutliche Stärkung des Besonderen Vertreters
Das OLG Köln hat in einem aktuellen Urteil die Position des Besonderen Vertreters und zugleich den Rechtsschutz der Aktionäre gegen Vermögensschädigungen ihrer Aktiengesellschaft gestärkt. Es bestätigte gegen gelegentlich in Literatur und Rechtsprechung vertretene Auffassungen, dass die Hauptversammlung die Geltendmachung von Ersatzansprüchen beschließen und einen Besonderen Vertreter bestellen kann, ohne dass ein Verdacht für das Bestehen der Ersatzansprüche nachzuweisen ist.
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November 2016:
Aktuelle Veröffentlichungen aus unserer Kanzlei
Lochner: Anspruch des Besonderen Vertreters auf ein Bestandsverzeichnis einschlägiger Unterlagen, in: EWiR 2016, 625
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März 2016:
Aktuelle Veröffentlichungen aus unserer Kanzlei
Heidel/Lochner: Die Informationsansprüche des Besonderen Vertreters, in: Der Aufsichtsrat 2016, 34 f.
Lochner: Auskunftsanspruch des Besonderen Vertreters auch ohne Anfangsverdacht für das Bestehen der geltend zu machenden Ersatzansprüche, in: EWiR 2016, 169 f.
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Januar 2016:
Easy Software AG: Meilicke Hoffmann & Partner erstreiten Schadensersatz gegen Ex-Aufsichtsrat in Millionenhöhe
Das Landgericht Duisburg verurteilte den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden der Easy Software AG wegen Verletzung seiner Überwachungspflicht zur Zahlung von mehr als 1,5 Mio. € an die AG. Der Aufsichtsratsvorsitzende hatte es versäumt, den Vorstand anzuhalten, rechtzeitig Ersatzansprüche geltend zu machen, wodurch diese verjährten. Für den so entstandenen Schaden der AG muss er nun einstehen.
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Dezember 2015:
MHP erstreitet wegweisende Entscheidung zum Besonderen Vertreter
Der Besondere Vertreter ist ein Sonderorgan, das eingesetzt werden kann, um Ersatzansprüche einer Aktiengesellschaft durchzusetzen, § 147 AktG. Dementsprechend ist es für einen Besonderen Vertreter von zentraler Bedeutung, Zugang zu den einschlägigen Unterlagen der Gesellschaft zu erhalten, um seinen Auftrag zu erfüllen zu können. Anlässlich der Tätigkeit von Herrn Dr. Thomas Heidel als Besonderer Vertreter der STRABAG AG hat Meilicke Hoffmann & Partner zur Durchsetzung der Informationsrechte ein Urteil vor dem OLG Köln erstritten, das von grundliegender Bedeutung ist; das Verfahren wurde durch Dr. Daniel Lochner geführt.
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August 2015:
Meilicke Hoffmann & Partner beraten die Gesellschafter der AssFiNET-Gruppe bei der Veräußerung der Gesellschaften dieser Gruppe an Acturis Group Ltd. London
Meilicke Hoffmann & Partner haben die Gesellschafter der AssFiNET-Gruppe bei der (englischsprachigen) Verhandlung des Kaufvertrages über die Geschäftsanteile an den Gesellschaften dieser Gruppe beraten. Die Gesellschaften wurden von der Acturis Group Ltd. mit Sitz in London erworben.
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Juli 2015:
Thomas Heidel erneut zum Besonderen Vertreter gewählt
Die Hauptversammlung der Strabag AG in Köln wählte am 19.06.2015 Herrn Dr. Thomas Heidel zum Besonderen Vertreter und Dr. Daniel Lochner zum Ersatz-Vertreter. Ihre Aufgabe ist die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen der Strabag AG gegen ihre Mehrheitsaktionärin Strabag SE mit Sitz in Villach, Österreich. In der Praxis gab es bislang erst sehr wenige Fälle der Bestellung eines Besonderen Vertreters.
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Juli 2015:
Meilicke Hoffmann & Partner erstreitet grundlegende BGH-Entscheidung zum Besonderen Vertreter
In der Praxis machen Aktiengesellschaften zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen vermehrt von der Möglichkeit Gebrauch, einen Besonderen Vertreter als Sonderorgan zu bestellen, anstatt die Aufgabe Vorstand und Aufsichtsrat zu überlassen - siehe den Artikel zur Bestellung eines Besonderen Vertreters bei der Strabag AG in diesem Newsletter. Da die Rechtstellung des Besonderen Vertreters gesetzlich weitgehend nicht geregelt ist, ist in der Praxis Vieles umstritten. Mit dem Beschluss des BGH vom 28.04.2015, Az.: II ZB 19/14, konnte Meilicke Hoffmann & Partner eine Klärung einer bislang streitigen Frage erreichen, wodurch die Rechtstellung des Besonderen Vertreters gestärkt wird.
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Juli 2015:
Der Fall CoBank: OLG Frankfurt stärkt Unabhängigkeit von Vorständen
Eine weitere gerichtliche Schlappe musste der Aufsichtsrat der Commerzbank ("CoBank") erleiden: Auch das OLG Frankfurt lehnte die Abberufung eines unliebsam gewordenen Vorstandsmitglieds unter dem Vorwand ab, man wolle doch nur konzernweit Kosten sparen, das dürfe doch auch vor dem Vorstand keinen Halt machen. Das Urteil stärkt weit über den entschiedenen Fall hinaus die Unabhängigkeit von Vorstandsmitgliedern.
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Januar 2015:
Aktuelle Veröffentlichungen aus unserer Kanzlei
Lochner: Keine rückwirkende Anwendung eines neueren Bewertungsstandards bei erhebli-chen Abweichungen des Unternehmenswerts bzw. der Barabfindung, hier: 25%-30% (BGH-Vorlage), Anmerkung zum Beschluss des OLG Düsseldorf v. 28.08.2014, Az.: I-26 W 9/12 [AktE], in: EWiR 2015, 9 f.
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November 2014:
Bucheinsicht in der GmbH: Gesellschafter mit Meilicke Hoffmann & Partner erfolgreich
In einem von Meilicke Hoffmann & Partner für einen GmbH-Gesellschafter geführten Verfahren nach § 51b GmbHG hat das LG Essen eine durch Gesellschafterbeschluss vorgesehene Beschränkung des Bucheinsichtsrechts des Gesellschafters aus § 51a GmbHG für unwirksam erklärt.
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Oktober 2014:
Aktuelle Veröffentlichungen aus unserer Kanzlei
- Dr. Daniel Lochner mit Marei Wilfert: Die Höchstzahl zulässiger Aufsichtsratsmandate, in: Der Aufsichtsrat 2014, S. 146
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Oktober 2014:
Meilicke Hoffmann erstreitet vor LG Stuttgart Entscheidung zu Alt-Spruchverfahren in Delisting-Fall
Durch die sogenannte "Frosta"-Entscheidung (BGH AG 2014, 146 ff.) gab der Bundesgerichtshof seine über zehn Jahre lang allgemein anerkannte Rechtsprechung auf, wonach ein Delisting (Widerruf der Börsenzulassung vom regulierten Markt) nur mit Zustimmung der Hauptversammlung und nur gegen Abgabe eines Pflichtangebots an die außenstehenden Aktionäre zulässig ist. Dieser Umstand führt zu der Frage, ob Spruchverfahren, die bereits vor der "Frosta"-Entscheidung eingeleitet wurden, nunmehr unzulässig geworden sind. Dies hat das Landgericht Stuttgart in einem von MHP betriebenen Verfahren mit Recht verneint.
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August 2014:
OLG Karlsruhe: Paketaktionärin setzt mit Meilicke Hoffmann Ermächtigung zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung durch
Meilicke Hoffmann & Partner hat für eine Paketaktionärin vor dem OLG Karlsruhe erfolgreich eine gerichtliche Ermächtigung gemäß § 122 Abs. 3 Satz 1 AktG zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung durchgesetzt. Einziger Tagesordnungspunkt der inzwischen durchgeführten Hauptversammlung war die Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen frühere und aktuelle Organmitglieder und den Mehrheitsaktionär der Gesellschaft sowie die Bestellung eines besonderen Vertreters zu diesem Zwecke.
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Juni 2014:
Aktuelle Veröffentlichungen aus unserer Kanzlei: Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, herausgegeben von Dr. Thomas Heidel
Der "Heidel" hat sich inzwischen als ein Standardkommentar zum Aktiengesetz etabliert. Die soeben erschiene 4. Auflage enthält u.a. Beiträge von Dr. Wienand Meilicke, Dr. Thomas Heidel, Herbert Krumscheid, Dr. Wolfgang Walchner, Dr. Daniel Lochner, Dr. Gerd Krämer, Jan Kleinertz, Dr. Matthias Schatz und Sebastian Schödel.
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April 2014:
Aktuelle Veröffentlichungen aus unserer Kanzlei
- Lochner: Die Lösung von Konflikten im dreiköpfigen Aufsichtsrat, in: Der Aufsichtsrat 2014, S. 50-51
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März 2014:
Aktuelle Veröffentlichungen aus unserer Kanzlei
- Lochner: Diskriminierung durch Quote? (mit Prof. Dr. Leonhard Knoll), in: Der Betrieb 2014, S. 495 - 499
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Februar 2013:
Machtkampf innerhalb einer Aktiengesellschaft;MHP erstreitet Urteil zur Stärkung der Transparenz auf einer Hauptversammlung
Die Praxis zeigt, dass trotz einer maßgeblichen Beteiligung des Hauptaktionärs an der Aktiengesellschaft zwischen diesem und dem Vorstand Streit über die weitere wirtschaftliche Ausrichtung des Unternehmens entstehen kann. Ein solcher prominenter Fall der jüngeren Vergangenheit war der Machtkampf um die Cewe Color Holding AG. In einer vergleichbaren Konstellation konnte die Hauptaktionärin einer börsennotierten Gesellschaft mit Unterstützung von Meilicke Hoffmann & Partner ihre Interessen gerichtlich durchsetzen.
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Oktober 2012:
Meilicke Hoffmann & Partner erstreitet vor dem OLG Frankfurt a. M. klärende Entscheidung zur sog. Schwesterfusion
Für die Beratungspraxis ergibt sich aus einem unlängst veröffentlichten Beschluss des OLG Frankfurt a. M., dass auch bei einer sog. Schwesterfusion, d.h. bei einer Verschmelzung von Gesellschaften mit spiegelbildlichen Beteiligungsverhältnissen, auf eine wirtschaftliche und rechtliche Erläuterung des Umtauschverhältnisses nicht verzichtet werden kann.
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Oktober 2014
Meilicke Hoffmann erstreitet vor LG Stuttgart Entscheidung zu Alt-Spruchverfahren in Delisting-Fall
Durch die sogenannte "Frosta"-Entscheidung (BGH AG 2014, 146 ff.) gab der Bundesgerichtshof seine über zehn Jahre lang allgemein anerkannte Rechtsprechung auf, wonach ein Delisting (Widerruf der Börsenzulassung vom regulierten Markt) nur mit Zustimmung der Hauptversammlung und nur gegen Abgabe eines Pflichtangebots an die außenstehenden Aktionäre zulässig ist. Dieser Umstand führt zu der Frage, ob Spruchverfahren, die bereits vor der "Frosta"-Entscheidung eingeleitet wurden, nunmehr unzulässig geworden sind. Dies hat das Landgericht Stuttgart in einem von MHP betriebenen Verfahren mit Recht verneint. Weiterlesen...
August 2014
OLG Karlsruhe: Paketaktionärin setzt mit Meilicke Hoffmann Ermächtigung zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung durch
Meilicke Hoffmann & Partner hat für eine Paketaktionärin vor dem OLG Karlsruhe erfolgreich eine gerichtliche Ermächtigung gemäß § 122 Abs. 3 Satz 1 AktG zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung durchgesetzt. Einziger Tagesordnungspunkt der inzwischen durchgeführten Hauptversammlung war die Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen frühere und aktuelle Organmitglieder und den Mehrheitsaktionär der Gesellschaft sowie die Bestellung eines besonderen Vertreters zu diesem Zwecke. Weiterlesen...
August 2014
Häufig letzte Chance: Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter
Für Insolvenzverwalter kann Prozesskostenhilfe ("PKH") häufig die einzige Möglichkeit sein, Ansprüche des Schuldners, insbesondere in der Rechtsform einer GmbH, doch noch durchzusetzen. Das Oberlandesgericht Köln hat in diesem Monat einem Insolvenzverwalter PKH gewährt, obgleich der Schuldner diverse Vorprozesse verloren hatte. In dem Verfahren geht es um Schadensersatzansprüche gegen einen Treuhänder. Dieser veräußerte - so der Vorwurf des Insolvenzverwalters - das ihm im Rahmen einer Unternehmenssanierung übertragene Aktienpaket des Schuldners unrechtmäßig und weit unter Wert. Die Ersatzforderungen des durch Meilicke Hoffmann & Partner vertretenen Insolvenzverwalters belaufen sich auf mehrere Millionen Euro. Sie stammen aus dem Komplex der Beinahe-Insolvenz der MobilCom im Jahre 2002. Weiterlesen...
Juni 2014
Aktuelle Veröffentlichungen aus unserer Kanzlei: Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, herausgegeben von Dr. Thomas Heidel
Der "Heidel" hat sich inzwischen als ein Standardkommentar zum Aktiengesetz etabliert. Die soeben erschiene 4. Auflage enthält u.a. Beiträge von Dr. Wienand Meilicke, Dr. Thomas Heidel, Herbert Krumscheid, Dr. Wolfgang Walchner, Dr. Daniel Lochner, Dr. Gerd Krämer, Jan Kleinertz, Dr. Matthias Schatz und Sebastian Schödel. Weiterlesen...
Februar 2013
Machtkampf innerhalb einer Aktiengesellschaft: Meilicke Hoffmann und Partner erstreitet Urteil zur Stärkung der Transparenz auf einer Hauptversammlung
Die Praxis zeigt, dass trotz einer maßgeblichen Beteiligung des Hauptaktionärs an der Aktiengesellschaft zwischen diesem und dem Vorstand Streit über die weitere wirtschaftliche Ausrichtung des Unternehmens entstehen kann. Ein solcher prominenter Fall der jüngeren Vergangenheit war der Machtkampf um die Cewe Color Holding AG. In einer vergleichbaren Konstellation konnte die Hauptaktionärin einer börsennotierten Gesellschaft mit Unterstützung von Meilicke Hoffmann & Partner ihre Interessen gerichtlich durchsetzen. Weiterlesen ...
Januar 2013
Meilicke Hoffmann und Partner wendet sich gegen vorgeschlagene Rechtschutzverkürzung im Spruchverfahren
Das Bundesministerium der Justiz hatte Ende November die am Gesellschaftsrecht interessierte Fachöffentlichkeit dazu aufgefordert, zu einem vom Vorsitzenden des Handelsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltsvereins vorgelegten Regelungsvorschlag Stellung zu nehmen.
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OKTOBER 2012
AUGUST 2012
November 2011
Meilicke Hoffmann und Partner an erstem Verfahren beim Landgericht Köln in englischer Sprache beteiligt.
Am 24.11.2011 fand erstmals eine mündliche Verhandlung vor der zu diesem Zweck eigens eingerichteten 38. Zivilkammer des Landgerichts Köln vollständig in englischer Sprache statt. Sozius Dr. Jürgen Hoffmann vertrat ein in London ansässiges Unternehmen in einem Rechtsstreit gegen ein deutsches Versicherungsunternehmen. Das Verfahren, das auch Beachtung in der Tagespresse fand, endete mit einem Vergleich.
Juli 2011
Juli 2010
April 2010
Die Postbank-Übernahme durch die Deutsche Bank – eine Gestaltung zur Vermeidung von Pflichtangeboten nach § 35 WpÜG? - Aufsatz von Dr. Wienand Meilicke und Frédéric Meilicke in ZIP 2010, 558:
Am Beispiel der Postbank-Übernahme durch die Deutsche Bank wird untersucht, ob ein Pflichtübernahmeangebot nach § 35 WpÜG dadurch umgangen werden kann, dass ein schuldrechtlich schon fest vereinbarter Kontrollwechsel dinglich so aufgespalten wird, dass in einem ersten Schritt < 30 % der Stimmen und erst einige Jahre später 21 % der Stimmen dinglich übertragen werden. Das Überschreiten der 30 %-Schwelle, die das Pflichtübernahmeangebot auslöst, wird zu einem dazwischen liegenden Zeitpunkt ausgelöst, zu welchem der Börsenkurs nach unten gepflegt wurde. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass eine Auslegung des WpÜG im Lichte des Wortlauts und der Ziele der Übernahmerichtlinie dieser Umgehungsgestaltung entgegensteht.
Juni 2007
Mai 2006
Öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -Drucksache 1611003- ,,Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz)"
Zur Beschreibung unseres Schwerpunktes Handelsrecht und Gesellschaftsrecht