Steuerrecht
und Bilanzrecht
Die steuerliche Beratung ist seit Gründung der Sozietät im Jahre 1933 ein Schwerpunkt unserer Kanzlei. Unsere Beratung umfasst insbesondere die Bereiche Deutsches Steuerrecht, Internationales Steuerrecht, Internationales Unternehmenssteuerrecht, das Gesellschaftsrecht, das Bilanzrecht sowie die nationale und internationale Unternehmensnachfolge und private Vermögensnachfolge.
Gerade im Schnittbereich zum Gesellschaftsrecht und Handelsrecht beraten wir in allen relevanten steuerlichen Fragestellungen. Die zu beantwortenden Fragen sind häufig sehr komplex und nicht auf isolierte Bereiche begrenzt. So geben häufig die steuerlichen Auswirkungen den Weg vor oder bestimmen gar die Entscheidung über z.B. die Durchführung einer Umstrukturierung, eines Unternehmenskaufes, einer Investition oder einer Nachfolgeregelung.
Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende Beratung auf fachlich höchstem Niveau, wobei wir einen interdisziplinären Ansatz verfolgen. Wir beraten bei der Gestaltung, erstellen Gutachten zu steuerlichen Fragestellungen, verhandeln mit der Finanzverwaltung, nehmen an Betriebsprüfungen und Schlussbesprechungen teil und vertreten in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren sowie im Prozess vor der deutschen Finanzgerichtsbarkeit und vor dem EuGH.
Unsere Mandanten sind inländische und ausländische Konzerne, national und international tätige mittelständische (Familien-)Unternehmen sowie vermögende Privatpersonen.