Bankrecht und
Kapitalanlagerecht
Während das Bankrecht die besonderen rechtlichen Regelungen für Banken und Bankgeschäfte berührt, gewährleistet das Kapitalanlagerecht vor allem den Individualschutz der Kapitalanleger und darüber hinaus den Funktionsschutz von Kapitalmarkt und Wirtschaft. Unsere Kanzleitätigkeit liegt hinsichtlich beider Rechtsgebiete schwerpunktmäßig - aber nicht ausschließlich - in der Wahrnehmung der Interessen privater Anleger gegenüber Banken und anderen Finanzdienstleistungsunternehmen. Zu den von uns vertretenen Mandanten gehören dabei sowohl institutionelle Investoren als auch vermögende Privatpersonen.
Bei der Gestaltung oder Prüfung von Verträgen mit Banken oder sonstigen Finanzdienstleistungsunternehmen ebenso wie bei Rechtsstreitigkeiten - vor staatlichen Gerichten, Schiedsgerichten oder Schlichtungsstellen - bedürfen die Vertragspartner oder Kontrahenten der großen Finanzakteure in besonderen Maße kompetenter und spezialisierter rechtlicher Beratung, um einen Gegenpol zu deren Finanzmacht zu gewährleisten.
In dem Bereich des sich rasant entwickelnden Kapitalanlagerechts kann unsere Kanzlei ein Team von mit dieser Materie vertrauten Rechtsanwälten vorweisen, die in Fragen der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Rückabwicklungsansprüchen bei gescheiterten Kapitalanlagen, etwa geschlossenen oder offenen Fonds, Wertpapieren oder Zertifikaten Ansprüche für zahlreiche Mandanten durchgesetzt haben. In unserem Vorgehen stützen wir uns dabei nicht nur auf gängige Argumentationsmuster wie verschwiegene Vertriebsprovisionen (Rückvergütungen / Kickbacks), sondern analysieren auch komplexe Kapitalanlageprodukte auf mögliche versteckte Risiken und fehlerhafte Konstruktionen. Einem großen Initiator geschlossener Medienfonds konnten wir so bereits vor Jahren Unregelmäßigkeiten bei der steuerlichen Gestaltung eines geschlossenen Filmfonds mit einem Investitionsvolumen von mehr als 200 Mio. € nachweisen. Ebenso ist es gelungen, bei einer Serie geschlossener Immobilienfonds der genossenschaftlichen Bankengruppe nicht nur die beratenden und vermittelnden Primärbanken, sondern auch die Initiatoren und die dahinterstehende Zentralbank aufgrund deren Stellung als Treuhänderin erfolgreich in Anspruch zu nehmen (nach bundesweit ersten Erfolgen im Jahr 2009 kam es allein im ersten Quartal 2012 zu mehr als einem Dutzend rechtskräftiger Urteile des OLG Frankfurt am Main; im Anschluss daran wurden im ersten Halbjahr 2013 zahlreiche weitere Verfahren mit für die Anleger sehr günstigen Ergebnissen beendet).
Darüber hinaus beraten wir aber auch Investoren von Kapitalanlagen über die Möglichkeiten einer Deinvestition sowie bei der Abwehr von Nachzahlungsansprüchen etwa von geschlossenen Fonds. Hierbei spielen komplexe bankrechtliche, kapitalanlagerechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Faktoren zusammen, so dass die übergreifende wirtschaftsrechtliche Kompetenz der Kanzlei durch Hinzuziehung der Spezialisten genutzt werden kann.
Mögliche Forderungen gegenüber Finanzinstituten resultieren aber keineswegs nur aus Schadensersatzansprüchen wegen gescheiterter Kapitalanlagen. Auch in vielen anderen Bereichen verstoßen die Banken gegen ihre vertraglichen Pflichten. So verletzen diese beispielsweise bei der Darlehensvergabe häufig gegen gesetzliche Vorgaben zu Zinsanpassungen, was kundenseits zu ungerechtfertigten Zinszahlungen in teilweise sechsstelliger Höhe führt. In diesem Zusammenhang konnten wir noch jüngst eine Sparkasse überführen, ihren Kunden durch überzogene Zinsbelastungen in Höhe von mehr als 500.000,00 € geschädigt zu haben.