Bankrecht
und Kapitalanlagerecht
Januar 2021:
elumeo SE
Aktionäre der Firma elumeo SE, Erkelenzdamm 59/61, 10999 Berlin, werfen der SWM Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und deren Vorstand Roderich Schaetze, Nördliche Münchener Straße 23, 82031 Grünwald, eine gezielte Manipulation des Aktienkurses der elumeo SE durch falsche und irreführende Pressemitteilungen und weitere Schädigungshandlungen vor. Dadurch hätten sie einen massiven Verfall des Aktienkurses herbeigeführt und so die Gesellschaft und deren Aktionäre geschädigt.
Wenn Sie sich an einer Klage gegen die SWM Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Herrn Roderich Schaetze beteiligen wollen, können Sie den folgenden Fragebogen herunterladen und sich bei uns registrieren. Herr Rechtsanwalt Dr. Gerd Krämer wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Download: Fragebogen für Geschädigte
August 2024:
BGH: Umfang der Einziehung von Taterträgen bei verbotenem Insiderhandel
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 6. Dezember 2023 (Az. 2 StR 471/22) eine wichtige Entscheidung zu Fragen der Wertermittlung bei Einziehung von Taterträgen von verbotenen Insidergeschäften getroffen. Mit der Entscheidung hat der BGH die frühere Rechtsprechung abgelöst, die nur den erwirtschafteten Sondervorteil als erlangt ansah und diesen zur Grundlage der Einziehungsentscheidung machte, und klargestellt, dass nach der Gesetzesreform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung das Erlangte i.S.d. § 73 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) das Wertpapier bzw. bei dessen Verkauf sein Verkaufswert ist, ohne Abzug von etwaigen Steuern, Gebühren oder ähnlichem.
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Februar 2023:
LG München erklärt Jahresabschlüsse der Wirecard AG für 2017 und 2018 für nichtig
Der Bilanzbetrug um den einst gefeierten Zahlungsdienstleister Wirecard wirbelte 2020 nicht nur die Finanzbranche, sondern auch die deutsche Öffentlichkeit auf. Das ehemalige Vorzeigeunternehmen, das im September 2018 in den DAX aufgenommen worden war, hatte jahrelang ein Auslandsgeschäft mit Partnerunternehmen fingiert und die hieraus resultierenden hohe Gewinne auf Treuhandkonten zunächst in Singapur und ab 2019 in den Philippen verbucht. Tatsächlich wirtschaftete die Wirecard AG aber defizitär. Deshalb hat das Landgericht München deren Jahresabschlüsse für 2017 und 2018 für nichtig erklärt (Az.: 5 HK O 15710/20).
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Februar 2022:
Wirecard-Aktionäre haben keinen Schadensersatzanspruch gegen die BaFin
Die Amtshaftungskammer des Landgerichts (LG) Frankfurt am Main hat am 19.01.2022 vier Klagen (Az. 2-04 O 65/21, 2-04 O 531/20, 2-04 O 561/20, 2-04 O 563/20) von Anlegern der Wirecard AG gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abgewiesen und folgt damit einer Entscheidung der 8. Zivilkammer des LG Frankfurt am Main vom 05.11.2021 (2-08 O 98/21), die eine Klage eines Anlegers von Wirecard-Aktien gegen die BaFin ebenfalls abgewiesen hatte und gegen die mittlerweile Berufung eingelegt wurde.
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Juni 2021:
Kein Anspruch der Bank auf Darlehens-Vorfälligkeitsentschädigung bei unzureichenden Angaben zu deren Berechnung
Die vorzeitige Beendigung von Hausfinanzierungen kostet Bankkunden oft viel Geld. Die Kreditinstitute verlangen dafür abhängig von der Restlaufzeit des Darlehens eine sogenannte „Vorfälligkeitsentschädigung“, die in die Zehntausende gehen kann. Im vergangenen Jahr hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main der Commerzbank einen solchen Anspruch wegen unzureichender Angaben im Darlehensvertrag abgesprochen. Der Bundesgerichtshof hat diese Entscheidung im Juni 2021 bestätigt (Az. XI ZR 320/20).
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Juni 2021:
Paukenschlag des BGH: Keine Zustimmungsfiktion zur Änderung von Banken-AGB - BGH XI ZR 26/20
Studierende lernen schon in den ersten Semestern des Jurastudiums, dass Schweigen grundsätzlich keine Wirkungen im Rechtsverkehr hat. Trotzdem finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken und Sparkassen (und ähnlich häufig bei Versicherungsgesellschaften und Energieversorgern) regelmäßig Klauseln, die eine Zustimmung der Kunden zu Änderungen dieser Regelwerke fingieren, wenn nicht innerhalb kurzer Zeit nach Mitteilung vorgesehener Änderungen widersprochen wird. Dies hat der BGH jetzt in seinem Urteil vom 27.04.2021 für unzulässig erklärt.
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Januar 2021:
Der Fluch der leichtfertigen Tat (Falschberatung) - BGH III ZR 244/18
Fehlerhafte Kapitalanlageberatungen sind immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung unseres höchsten Zivilgerichts, des Bundesgerichtshofs (BGH). In seinem Urteil vom 21.11.2019, Az. III ZR 244/18, hat der BGH klargestellt, dass ein Anlageberater oder Anlagevermittler im Falle einer fehlerhaften Beratung nicht nur für Schäden des Kunden aus dem ersten auf Basis der Beratung getätigten Anlagegeschäft haftet, sondern unter Umständen auch für Jahre später geschlossene Folgegeschäfte. Dabei muss die Falschberatung nicht vorsätzlich erfolgt sein (das wäre dann „Der Fluch der bösen Tat“, Schiller, Wallenstein), sondern es genügt Fahrlässigkeit.
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Juni 2020:
Neuer Darlehens-Widerrufsjoker durch den Europäischen Gerichtshof?
Nachdem die vor rund zehn Jahren gestartete Welle von Darlehens-Widerrufen bei Verbraucherdarlehen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen („Widerrufs-Joker“) langsam abgeebbt ist, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil vom 26. März 2020, Rs. C-66/19, für großes Aufsehen gesorgt. Denn danach sind die in Millionen von Verbraucherdarlehensverträgen seit Mitte des Jahres 2010 verwendeten Widerrufsinformationen und ein bis heute im deutschen Gesetz stehendes Muster wegen Verstoßes gegen europäisches Recht fehlerhaft. Zahlreiche Presseberichte der letzten Wochen nährten die Hoffnung, dass sich jetzt wieder viele Verbraucher ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung von teuren Altkrediten (Haus-/PKW-Finanzierung etc.) per Darlehenswiderruf lösen könnten.
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November 2018:
Aktuelle Veröffentlichungen aus unserer Kanzlei
Lochner/Illner: Mitteilungspflichten zum Transparenzregister bei der KGaA, in: Die Aktienge-sellschaft (AG) 2018, 830 ff.
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April 2015:
OLG Düsseldorf bestätigt Meilicke Hoffmann bei zur Frage des Beginns der dreijährigen Verjährungsfrist für die Rückforderung von Überzahlungen nach unbilliger Leistungsbestimmung
Nach einem Hinweisbeschluss des OLG Düsseldorf vom 24.10.2014, Az.: I-17 U 56/14, beginnt die dreijährige Verjährungsfrist für Rückzahlungsansprüche aufgrund zuviel berechneter Darlehenszinsen aufgrund einer fehlerhaften Zinsanpassung seitens der Bank erst mit der Festsetzung der angemessenen Leisutngshöhe durch das Gericht.
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Februar 2014:
Aktuelle Veröffentlichungen aus unserer Kanzlei
- Meilicke/Schödel: Gesellschafterdarlehen und Gesellschafterprivatkonten - illegale Bankgeschäfte?, in: Der Betrieb 2014, S. 285-292
- Lochner: Zur Interessenabwägung im verschmelzungsrechtlichen Freigabeverfahren ("Reply"), Anmerkung zum Beschluss des OLG Hamm v. 11.11.2013, 8 AktG 1/13, in: EWiR 2014, S. 77-78
- Lochner: Praktische Umsetzbarkeit der Frauenquote (mit Prof. Dr. Leonhard Knoll), in: Der Aufsichtsrat 2014, S. 6-7
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Oktober 2012:
Wirtschaftswoche vom 8. Oktober 2012 berichtet über Prozesserfolg von Meilicke Hoffmann und Partner gegen die FXdirekt Bank AG in Oberhausen
In Nr. 41/2012, S. 96 ff., berichtet die Wirtschaftswoche über Unregelmäßigkeiten bei der FXdirekt Bank AG, die mit riskanten und manipulierten Geschäften zahlreiche Kunden geschädigt hat. Vor dem Landgericht Duisburg konnte für einen Bankkunden eine Entschädigung von 40.000,00 erstritten werden.
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Januar 2014
BGH entscheidet zum Streitgegenstand einer Klage gegen eine Bank wegen mehrerer Beratungsfehler
In dem von unserer Kanzlei betreuten Verfahren zu einer Kapitalanlage in einen geschlossenen (Film-)Fonds hat der BGH mit Urteil vom 22.10.2013, Az.: XI ZR 42/12 entschieden, dass die Rechtskraft eines früheren Urteils über einen Schadensersatzanspruch gegen eine Bank wegen eines Fehlers bei der Anlageberatung einer neuen Klage auf Ersatz desselben Schadens wegen eines anderen Beratungsfehlers in demselben Beratungsgespräch entgegen steht. Weiterlesen ...
Oktober 2013
Meilicke Hoffmann & Partner auf dem GmbH-Geschäftsführer-Tag in Köln (Interview Dr. Gerd Krämer ab 1:52):
http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=PzE0oyQhIVI
Februar 2012
Verpflichtung zur Rückabwicklung einer Beteiligung an einem N1-Fonds
Das Landgericht Bad Kreuznach hat eine Volksbank zur Rückabwicklung einer Beteiligung an einem N1-Filmfonds verurteilt. Das Landgericht hat seine Entscheidung darauf gestützt, dass die Beratung durch die Bank in zumindest zweierlei Hinsicht unzureichend war. Zum einen sei über die Einbindung des Filmstudios 20th Century Fox in unrichtiger Weise informiert worden. Zum anderen sei der Anleger auch nicht über an die Bank fließende Rückvergütungen aufgeklärt worden. Eine solche Aufklärung ergebe sich auch nicht aus dem übergebenen Prospekt, da dort zwar darauf hingewiesen werde, dass Zahlungen für die Vermittlung der Anlage geleistet würden, sich jedoch nicht ergibt, dass solche Zahlungen an die Beklagte als die beratende Bank fließen würden.
Neben der Rückabwicklung hat das Gericht eine Entschädigung für eine entgangene anderweitige Anlage in Höhe von 4 % zuerkannt und entschieden, dass erzielte Steuervorteile nicht anzurechnen seien.
Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.
Juli 2011:
Dezember 2010:
Bericht im WDR über die rechtskräftige Entscheidung eines von uns vertretenen Medienfonds-Anlegers
(Urteil des LG Kleve vom 03.09.2010) „Geld verloren, Prozess gewonnen" aus der Lokalzeit Duisburg vom 6. Dezember 2010
November 2010:
Mai 2009:
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 27.05.2009 die DZ Bank und die DG Anlage Gesellschaft in mehreren, von Rechtsanwalt Dr. Gerd Krämer, Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, Bonn, erstrittenen Entscheidungen erstmals wegen ihres geschlossenen Immobilienfonds DG 35 zu Schadensersatzzahlungen und Rückabwicklung der Beteiligungen verurteilt (Az.: 23 U 69/07; 23 U 163/07). Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen.
Die Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG ist in einer wegweisenden, von Rechtsanwalt Dr. Gerd Krämer, Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, Bonn, erstrittenen Entscheidung rechtskräftig verurteilt worden, einem Anleger des N1 Filmfonds vollen Schadensersatz zu leisten und die wertlosen Fondsanteile zurücknehmen. (...)
Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 13.05.2009 die DZ Bank und die DG Anlage GmbH zur Zahlung von rund 19.000,00 € nebst Zinsen an einen von uns vertretenen Anleger verurteilt, Zug um Zug gegen Rücknahme der Beteiligung. Damit ist soweit ersichtlich erstmals die genossenschaftliche Zentralbank wegen eines von ihr initiierten geschlossenen Immobilienfonds verurteilt worden. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Tausende weiterer Geschädigter können nunmehr prüfen lassen, ob sie ebenfalls Schadensersatzansprüche wegen erlittener Verluste aus DG Immobilienfonds gegen die DZ Bank durchsetzen können.
Zur Beschreibung unseres Rechtsgebietes Bankrecht und Kapitalanlagerecht.