Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

    Newsletter

    Glücklich sind die Unkundigen und an der Börse Unerfahrenen, aber nicht immer!

    Der BGH erhöhte jüngst die Anforderungen an die Prospektdarstellung für den Fall, dass sich der Emittent ausdrücklich auch an das unkundige und börsenunerfahrene Publikum wendet, also an Anleger, die sich für gewöhnlich allein anhand der Prospektangaben über die Kapitalanlage informieren und über keinerlei Spezialkenntnisse verfügen.



    Auf die durchschnittlichen Fähigkeiten und Erkenntnismöglichkeiten eines Kleinanlegers wird freilich nur dann abgestellt, wenn der Prospekt diese als Zielgruppe explizit benennt. Ist dies nicht der Fall, so erwartet der BGH (Urteil vom 18.09.2012, Az.: XI ZR 344/11) von einem (durchschnittlichen) Anleger auch zukünftig, dass dieser sowohl eine Bilanz zu lesen vermag als auch die Gefahren eines Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrages abzuschätzen weiß, welcher den Weisungsberechtigten zum Entzug von Kapital ermächtigt und damit diesen zur Zweckentfremdung der Einlagen eventuell verleitet.



    Bei Kapitalanlagen gilt daher für Sie auch weiterhin: "Hüte Dich, sei wach und munter!"




    Hartwig Oesterle

    In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 1/13

    Drucken | Teilen
    This website uses cookies.
    Select the categories of cookies that we may use during your visit. Click on the different categories to find out more about each cookie. Here you can find our privacy policy
    Cookie Settings
    Necessary
    undefined
    Google Maps
    Datenschutzerklärung des Anbieters

    Unternehmen mit vollständiger Anschrift

    Google Ireland Limited
    Gordon House, Barrow Street
    Dublin 4
    Irland

    Zweck der Datenverarbeitung

    Unsere Internetseite verwendet Google Maps API, um geographische Informationen visuell darzustellen. Bei der Nutzung von Google Maps werden von Google auch Daten über die Nutzung der Maps-Funktionen durch Besucher der Website erhoben, verarbeitet und genutzt.
    Google Analytics
    Datenschutzerklärung des Anbieters

    Unternehmen mit vollständiger Anschrift

    Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

    Zweck der Datenverarbeitung

    Meilicke Hoffmann & Partner verwendet Google Analytics um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren.