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    Griechenland spezial: Investoren aufgepasst!Investitionsanreize durch neues Förderprogramm zur Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmer nur bis zum 25.04.2013

    Im Rahmen des Nationalen Strategischen Rahmenplans (ESPA) wurde im Januar 2013 ein neues Förderprogramm zur Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen in den Unternehmenszweigen Verarbeitung, Tourismus sowie Handel und Dienstleistungen verabschiedet. Das Förderprogramm mit einem Gesamtetat von 456 Mio. € bildet eine bedeutende Grundlage für Subventionen.

    Subventioniert werden sowohl bestehende als auch neue/in Gründung befindliche Unternehmen, wobei als "neu" auch die Unternehmen gelten, die bis zum 31.12.2011 nicht mindestens 2 Geschäftsjahre bestanden haben. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Franchiseunternehmen. Griechenland wird in 13 Präfekturen unterteilt. Die Verteilung der Fördergelder richtet sich nach der Präfektur, dem Unternehmenszweig sowie der Feststellung, ob ein neues oder bestehendes Unternehmen gefördert werden soll, wobei der weit überwiegende Anteil (70 bis 80%) der Subventionen für bestehende Unternehmen vorgesehen ist.

    Bestehende Unternehmen müssen in Griechenland ihren Sitz haben und dürfen nicht insolvent oder in Auflösung sein, sie dürfen für die beantragte Maßnahme nicht eine andere Subvention bekommen oder beantragt haben. Demgegenüber reicht es bei neuen/in Gründung befindlichen Unternehmen aus, dass sie sich in Griechenland ansiedeln wollen. Als Gesellschaftsform kommt jede denkbare nach dem griechischen Recht in Frage, wobei es sich um kleine (Umsatz bis zu 10 Mio. €) oder mittlere (Umsatz bis zu 50 Mio. €) Unternehmen handeln muss.

    Der Investitionsrahmen richtet sich nach dem Unternehmenszweig: für Verarbeitungsunternehmen beträgt er 30.000 € bis 300.000 €, beim Tourismus 20.000 € bis 300.000 €, beim Handel/Dienstleistungen 20.000 € bis 100.000 €. Das für die Subvention erforderliche Eigenkapital richtet sich nach der Größe des Unternehmens sowie der Präfektur und muss zwischen 40 und 60% der Investition betragen. Förderfähige Kosten sind bspw. Baukosten, Geräteausstattungen, Anschaffungen zum Umweltschutz und Energiesparmaßnahmen, Automatisierungssysteme oder auch Marketing. Für neue und sich in der Gründung befindliche kleine und sehr kleine Betriebe können sogar bestimmte Betriebskosten, also nicht nur Investitionen, bezuschusst werden. Die Maßnahme muss im Bereich Verarbeitung binnen 15 Monaten, in den anderen Bereichen binnen 12 Monaten beendet sein.

    Wichtig: Wer das Förderprogramm in Anspruch nehmen will, sollte rasch handeln: Subventionsanträge können bis zum 25.04.2013 eingereicht werden.

    Dr. Irini Ahouzaridi

    In folgendem Newsletter erschienen : Sonderausgabe 1/16

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