Grenzüberschreitende
Beratung
Beratungsmandate mit internationalem Bezug bilden einen wichtigen Teil unserer Tätigkeit. In den Arbeitssprachen Englisch, Französisch, Niederländisch, Griechisch und Spanisch beraten wir vornehmlich in den USA, den Niederlanden, Großbritannien, Griechenland, Österreich und Schweiz ansässige Mandanten zu Fragen des deutschen Handels- und Gesellschaftsrechts, sowie im Zusammenhang mit der Führung von Prozessen in Deutschland. In diesen Ländern sind wir mit anderen Rechtsanwaltskanzleien gut vernetzt und beraten deutsche Mandanten über diese auch zu Fragen ausländischen Rechts. Grenzüberschreitende Gestaltungsberatung für Unternehmen unter Berücksichtigung der Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen und des deutschen Außensteuerrechtes sind eine Spezialität der Beratungstätigkeit unseres Hauses.
Die Beteiligung unserer Partner Jürgen Hoffmann und Uwe Scholz als Gesellschafter an der deutsch-luxemburgischen Rechtsanwaltssozietät Dr. Henseler & Partner Rechtsanwälte Avocats à la cour Steuerberater – www.drhzp.eu – ermöglicht die Beratung zu grenzüberschreitenden Sachverhalten mit Bezug zu Luxemburg in besonders qualifizierter Weise. Der dortige Partner Joram Moyal unterhält in Luxemburg eine eigene bestens vernetzte Anwaltskanzlei, die auch für die Beratung unserer Mandantschaft zur Verfügung steht.